Erbringung von Werkstattdienstleistungen inklusive Werkstattpacht für eine Laufzeit von 7 Jahren zuzüglich der von der KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH einseitig auszuübenden Optionen, die Laufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre zu verlängern.
Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist die KRNKommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH. Der Auftraggeber ist eine 100%ige Gesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verkehrsgebiet der vorgenannten Gesellschafter.Gegenstand der Vergabe ist die Verpachtung einer Werkstatt sowie den damit verbundenen Auftrag zur Erbringung von Werkstattdienstleistungen ab dem 02.05.2027 über eine Laufzeit von 7 Jahren zuzüglich der von der KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH einseitig auszuübenden Optionen, die Laufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre zu verlängern. Im Rahmen der Werkstattdienstleistungen sollen vorrangig Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturleistungen an Fahrzeugen der KRN erbracht werden. Nachrangig darf der Dienstleister freie Werkstattkapazitäten für die Durchführung von Dienstleistungen für Dritte nutzen. Für die Pacht der Werkstatt sowie die Erbringung der Werkstattdienstleistungen werden jeweils entsprechende Verträge abgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Laufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre zu verlängern,
Gewertet werden die angebotenen Preise für die Werkstattleistungen und der angebotene Pachtzins
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahrenist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweiteStufe ist das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen. 2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen. 3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch mit einer Erklärung in Textform gemäß § 126 b BGB im PDF-Format bei dem Vergabeportalhochzuladen. 4. Der Auftraggeber wird vier im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entspr. den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Ziff. 9Teilnahmebedingungen. 5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen. 6. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 6 Werktage vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in das genannte Vergabeportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten in das Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 89c des Strafgesetzbuchs(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 263des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit undBestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 desGesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen: den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Dazu ist dasTeilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung einessolchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Dazu ist dasTeilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Der öffentliche Auftraggeberverfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Dazu ist dasTeilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung desVergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Dazu ist dasTeilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Dazu ist dasTeilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Eintragung in das Berufs- oderHandelsregister das Teilnahmeformular unter Ziffer B. II. auszufüllen(Teilnahmeformular Ziffer B. II.). Ein aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug kann vorgelegt werden.
Der Bieter legt mit seinem Angebot den Nachweis einerUnternehmenshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. EUR fürPersonenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden vor. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer C.I. auszufüllen (Teilnahmeformular ZifferC. I.).
Der Bieter legt mit seinem Angebot eine Erklärung überden Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor. Dazu ist dasTeilnahmeformular unter Ziffer C.II. auszufüllen (Teilnahmeformular ZifferC. II.).
Der Bieter legt mit seinem Angebot eine Erklärung überden durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen(Erbringung von Werkstattdienstleistungen) in den letzten dreiGeschäftsjahren vor. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer C.III.auszufüllen (Teilnahmeformular Ziffer C. III.).
Der Bieter legt mit seinem Angebot mindestens eineUnternehmensreferenz über ein in den letzten fünf Jahren ausgeführtes und mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbares Projekt (Erbringung von Werkstattdienstleistungen) vor. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer D.I. auszufüllen (Teilnahmeformular Ziffer D. I.). Die Referenz muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Wartung/Reparatur umfasste eine Fahrzeugflotte von mindestens 100 Fahrzeugen.
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Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlicher Auftragsvergabe (Landestariftreuegesetz - LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 2010 kommt in seiner gegenwärtigen Fassung zur Anwendung.