Auftraggeber ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH. Der Auftraggeber ist ein neu gegründetes Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet Herford. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Bussen im Verkehrsgebiet des Kreises Herford ab dem 01.08.2026. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bereitet die VKH nun den Aufbau der Verkehre vor.Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die VKH Subunternehmer zur Erbringung von Verkehrsleistungen Linienverkehr nach § 42 PBefG für das Linienbündel D2 (Stadtverkehr Löhne) ab dem 01.08.2026 und für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) ab dem 02.01.2027. Die Leistung wird in 5 Losen vergeben. Nach dem derzeitigen Planungsstand weisen die Lose folgende Verkehrsvolumina auf: Los 1 D2: 220.882,496 Km, Los 2 B1/B2: 298.513,894 Km, Los 3 B1/B2: 221.198,344 Km, Los 4 B1/B2: 249.640,838 Km, Los 5 B1/B2: 230.586,806 Km.
Der Auftraggeber hat je Los das einseitige Recht, zweimal eine Verlängerung der Leistungserbringung von jeweils 6 Monaten zu verlangen.
1. Das Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe ist das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen.3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch mit einer Erklärung in Textform gemäß § 126 b BGB im PDF-Format im Vergabeportal hochzuladen.4. Der Auftraggeber wird alle geeigneten Bewerber auffordern, ein indikatives Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entspr. den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren.5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen. 6. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen könnenauf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss derBewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 5 Werktage vor derFrist zur Abgabe der Teilnahmeanträge in im Vergabeportal hochgeladen wurden. Eine Beantwortung erfolgt durch Einstellung der Antworten in das Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.8. Es dürfen Angebote für alle Lose abgegeben werden. Nach § 27 Abs. 1 S. 2 SektVO kann ein Bieter jedoch nur maximal für drei Lose den Zuschlag erhalten (Loslimitierung). Die Entscheidung trifft der Auftraggeber danach, welche Loskombination zum insgesamt preislich besten Ergebnis führt.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegenVergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagennachzufordern. Hierauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: §129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)(Teilnahmeformular Ziffer B. I.)
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 89c des Strafgesetzbuchs(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 263des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt derEuropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt derEuropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (Teilnahmeformular Ziffer B. I.)
Eine RechtskräftigeVerurteilung wegen: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechungim geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit undBestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a desStrafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 desGesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischerAbgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)(Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Das Unternehmen hat bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtlicheVerpflichtungen verstoßen (Formblatt Eignung Ziffer B. I.).
Das Unternehmen hat bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtlicheVerpflichtungen verstoßen (Teilnahmeformular Ziffer Ziffer B. I.).
Das Unternehmen hat bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtlicheVerpflichtungen verstoßen (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig,wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat(Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Der öffentliche Auftraggeberverfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das UnternehmenVereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirkenoder eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereitsin die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und dieseWettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmenbeseitigt werden kann (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung desVergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Wenn das Unternehmen a) versuchthat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässigerWeise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder wenn das Unternehmena) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oderc) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (Teilnahmeformular Ziffer B. I.).
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eintragung in das Berufs- oderHandelsregister zu erklären, dass sein Unternehmen/ Büro ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und dass es gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt worden sind (Teilnahmeantrag Ziffer B. II.).
Die Bewerber müssen erklären, dass alle nach dem PBefG erforderlichen Genehmigungen zur Beförderung von Personen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG vorliegen (Teilnahmeantrag Ziffer B.III.).
Der Bewerber legt mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit einer Deckungsumme in Höhe von 100 Mio. EUR vor. Dazu ist dasFormblatt unter Ziffer C.I. auszufüllen (Teilnahmeantrag ZifferC. I.).
Der Bewerber legt mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung überden Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor. Dazu ist dasFormblatt unter Ziffer C.II. auszufüllen (Teilnahmeantrag ZifferC. II.).
Der Bewerber legt mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung überden durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen(Durchführung von Personenbeförderungsleistungen) in den letzten dreiGeschäftsjahren vor. Dazu ist das Formblatt unter Ziffer C.III.auszufüllen (Teilnahmeantrag Ziffer C. III.).
Der Bewerber muss zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens über zwei Referenzen über früher ausgeführte Personenbeförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG in Deutschland verfügen. Dazu ist der Teilnahmeantrag unter Ziffer D.I. auszufüllen (Teilnahmeantrag Ziffer D. I.). Bewertet werden nur Verkehrsleistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden.
Eine finanzielle Vereinbarung ist nicht erforderlich.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) kommt in seiner gegenwärtigenFassung zur Anwendung. Dazu wird auf die besonderenVertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Der Auftraggeber weist zudem darauf hin, dass die Vergabe dem MiLoG unterliegt und dass nach § 19 Abs. 4 MiLoG Verstöße gegen das MiLoG geprüft werden müssen.
Die Leistungen für das Los 1 sind im Linienbündel D2 (Stadtverkehr Löhne) zu erbringen. Das Los hat nach derzeitigem Planungsstand ein Verkehrsvolumen in Höhe von 220.882,496 Km. Betriebsaufnahme ist am 01.08.2026.
Die Leistungen für das Los 2 sind für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) zu erbringen. Das Los hat nach derzeitigem Planungsstand ein Verkehrsvolumen in Höhe von 298.513,894 Km. Betriebsaufnahme ist am 02.01.2027.
Die Leistungen für das Los 3 sind für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern). zu erbringen. Das Los hat nach derzeitigem Planungsstand ein Verkehrsvolumen in Höhe von 221.198,344 Km. Betriebsaufnahme ist am 02.01.2027.
Die Leistungen für das Los 4 sind für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern). zu erbringen. Das Los hat nach derzeitigem Planungsstand ein Verkehrsvolumen in Höhe von 249.640,838 Km. Betriebsaufnahme ist am 02.01.2027.
Die Leistungen für das Los 5 sind für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern). zu erbringen. Das Los hat nach derzeitigem Planungsstand ein Verkehrsvolumen in Höhe von 230.586,806 Km. Betriebsaufnahme ist am 02.01.2027.