Fernwärmenetz Mühlenviertel in Herten | Fernwärmenetzausbau
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.11.2025 12:00 Uhr
28.11.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hertener Stadtwerke GmbH
DE 127131386
Herner Straße 21
45699
Herten
Deutschland
DEA36
Herr Ludger Triffterer | Bereichsleiter Verteilnetzbetrieb
l.triffterer@herten.de
+49 2366 307167

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
PR 2296
Berliner Allee 41
40212
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Herr Rechtsanwalt Carsten Steinert
steinert@buse.de
+49 2113880030
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111604
+49 2514112-165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221250-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Hertener Stadtwerke GmbH möchte ein Fernwärmenetz im Bereich des Mühlenviertels errichten. Das Fernwärmenetz Mühlenviertel soll durch eine Wärmeübergabestation versorgt werden. Die Primärseite der Wärmeübertrager wird durch eine Verbindungsleitung mit dem Heizwasser des Fernwärmenetzes der Uniper Wärme GmbH durchströmt. Gegenstand des Auftrags sind hauptsächlich Tief- und Rohrbauarbeiten für den Bau von erdverlegten Kunststoffmantelrohren diverser Nennweiten im öffentlichen Verkehrsraum von Herten - Langenbochum.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Hertener Stadtwerke GmbH betreibt seit 1962 die Fernwärmeversorgung in Herten und versorgen derzeit über 2.400 Hausanschlüsse ihre Kunden mit Wärme. Mit dem Hertener Klimakonzept 2020+ und dem "Masterplan 100 % Klimaschutz" der Stadt Herten haben sich die HSW zu ambitionierten Klimaschutzzielen bekannt. Bis zum Jahr 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um 95 % und der Endenergieverbrauch um 50 % im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Das Rückgrat der Veränderungsstrategie ist die Fernwärme.

Ziel ist, den Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung aus erneuerbarer Energien auszubauen. Hierzu weist der Masterplan Gebiete für den Ausbau und die Verdichtung bestehender Fernwärmeversorgungen sowie den Aufbau von Nahwärmeinseln aus. Das Mühlenviertel in Herten Langenbochum ist eine dieser Potenzialflächen für den Umbau der Leitungsinfrastruktur von reiner Erdgasversorgung hin zur effizienten leitungsgebundenen Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien.
Das Mühlenviertel ist eine Siedlung der 70er Jahre mit überwiegend homogener Gebäudestruktur. Es finden sich wiederholende Gebäudetypen eines Baualters, bestehend aus Einfamilien- und kleinen Mehrfamilienhäusern. Die Einfamilienhäuser sind eingeschossige, freistehende Bungalows und Doppelhäuser sowie zweigeschossige Reihenhäuser. Die Mehrfamilienhäuser haben drei bis vier Geschosse. Im Mühlenviertel leben rund 1.200 Menschen. Die Gebäudestrukturen sind überwiegend kompakt mit einfachen Fassaden- und Flachdachkonstruktionen. Ein typisches wiederkehrendes städtebauliches Element ist die wohnhofartige Anordnung um kleine Plätze als zentrale Freiraumelemente. Durch die homogene städtebauliche Struktur und Gebäudestruktur verfügt das Quartier über ein hohes Potenzial für übertragbare und wieder-kehrende Lösungen der Wärmeversorgung.
Das Mühlenviertel ist zurzeit ausschließlich über das Erdgasnetz der Hertener Stadtwerke GmbH angeschlossen. Die vorhandene Erdgasinfrastruktur muss in absehbarer Zeit grundlegend saniert werden. Die Umstellung auf leitungsgebundene Wärmeversorgung würde daher im Rahmen der sowieso anstehenden Sanierungszyklen durchgeführt. Der Gesamtwärmeverbrauch der rund 1.200 Einwohner liegt bei circa 11 Gigawattstunden pro Jahr.
Die Versorgung des Mühlenviertels ist aus der Hauptleitung der Uniper, welche in der Nähe des Mühlenviertels verläuft, vorgesehen.
Der Ausbau des Mühlenviertel soll in sieben Bauabschnitten erfolgen. Teil dieser Ausschreibung ist der Bauabschnitt 1, Mühlenstraße Süd.
Gegenstand dieses Verfahrens ist der erste Bauabschnitt mit folgenden Parametern:
- KMR DN 250/400: Trassenlänge ca. 1.100 m
- Abzweigleitungen in Nebenstraßen Nennweite DN100 und kleiner: Trassenlänge ca. 50 m
- Hausanschlussleitungen
Der geplante Trassenverlauf wird folgendermaßen beschrieben:
Die bestehende Transportleitung der Uniper quert die Schlägel und Eisen Straße auf dem ehemaligen Bahndamm. Eine neue Übergabestation entsteht auf dem südwestlich des Bahndammes gelegenen Grundstückes. Die neue Trasse schließt hier an und verläuft anschließend über die Schlägel und Eisen Straße, die Wilhelminenstraße, die Langenbochumer Straße und die Mühlenstraße in das Mühlenviertel. Die Hauptleitung wird mit KMR DN250/400 errichtet. An kreuzenden Straßen sind Abzweige kleinerer Dimension vorgesehen.

Zu den Einzelheiten wird auf die beiliegenden Vergabeunterlagen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
45699
Herten
Deutschland
DEA36

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis (netto)

Gewertet wird der Gesamtpreis (netto) aller Leistungen.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Terminmanagement

Darstellung der Planung des zeitlichen Ablaufs der Bauarbeiten.

Gewichtung
18,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam und Qualitätsmanagement

Bewertung des Projektteams und der zu erwartenden Qualität des Angebotsinhalts

Gewichtung
12,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Unternehmen dazu aufgefordert, Ihre Bewerbungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Vergabeplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
3. Mit der Bewerbung müssen alle unter Ziff. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben / Unterlagen eingereicht werden. Hierzu können das beigefügte Dokument "Teilnahmeantrag", das VHB-Formblatt 124 und das Formblatt Referenzen verwendet werden.
4. Auf Grundlage der Teilnahmeanträge werden geeignete Bewerber identifiziert und damit der Bieterkreis für die zweite Verfahrensstufe festgelegt. Im Teilnahmewettbewerb ist keine Rang- und Reihenfolge der Bewerber vorgesehen. Somit können sich alle geeigneten Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren. Eine Obergrenze an qualifizierten Bietern für die Angebotsphase gibt es nicht.
5. Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
6. Im Anschluss werden die geeigneten Bieter unter Fristsetzung zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. In der Angebotsphase erfolgt eine Abschichtung der Angebote gemäß den Zuschlagskriterien. Auf Basis der Erstangebote wird eine Rangfolge der wertbaren Angebote erstellt. Die besten vier Bieter werden zur Verhandlungsrunde eingeladen, in der über Preise und Inhalte gesprochen wird. Nur diejenigen Bieter, die zur Verhandlung ausgewählt werden, dürfen ihre Angebote überarbeiten und ein letztverbindliches Angebot abgeben.
7. Die finale Bewertung erfolgt anhand der letztverbindlichen Angebote.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBT51WZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Berücksichtigung des folgenden voraussichtlichen Zeitplans umgesetzt:
- Start Vergabeverfahren / Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 22.10.2025
- Eingang Teilnahmeanträge: 24.11.2025
- Aufforderung Abgabe 1. ind. Angebote: 28.11.2025
- Eingang 1. ind. Angebote: 08.01.2026
- Verhandlungsrunde / Angebotsvorstellung in Herten: 13.01.2026
- Aufforderung Abgabe letztv. Angebots: 16.01.2026
- Eingang letztv. Angebote: 22.01.2026
- Versand Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB: 22.02.2026
- Zuschlag: 28.02.2026

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und
Nachweise gem. § 52 Abs. 2 SektVO macht die Hertener Stadtwerke GmbH gegebenenfalls Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bewerbern / Bietern gleichermaßen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmer ausgeführten Aufträgen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zwei Referenzen über die Abwicklung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Hierfür verwendet der Bewerber die Anlage "Eignungskriterien-Referenzen". Jede Referenz muss dabei die in der jeweiligen Anlage benannten Mindestanforderungen erfüllen. Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden; jedoch werden nur zwei Referenzen zur Bewertung herangezogen. Für den Fall, dass Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, ist anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Aufraggeber die ersten zwei eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.

Die Referenzen müssen folgende Eigenschaften erfüllen
- Mind. 1,5 Mio. EUR (netto) Auftragswert (Ausschlusskriterium);
- KMR-Fernwärmeleitung in DN 200 oder größer;
- mind. 500 m Trassenlänge mit min. 200 m in DN 200 oder größer;
- es wurden in der Bauabwicklung Hausanschlüsse hergestellt;
- Die Maßnahme wurde nach dem 01.01.2018 in Betrieb genommen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Hertener Stadtwerke GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Hertener Stadtwerke GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung