Für die Durchführung von Seminaren der KUVB besteht der Bedarf an Tagungshotels als Vertragspartner im gesamten Freistaat, bevorzugt in der Nähe zum öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Ein Teil der Seminare ist regional gebunden. Pro Jahr sind rund 11 Seminare geplant.
Die Planung der Seminare ab 01.01.2018 beginnt bereits im Januar 2027. Für die kommenden vier Jahre (2028 - 2031) werden Tagungshotels benötigt.
Der Veranstaltungsort sowie die zu erbringenden Leistungen befinden sich in Bayern. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Durchführung, kurzer Anfahrtswege der überwiegend bayerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, organisatorischer Flexibilität und einer reibungslosen Leistungserbringung werden ausschließlich Hotels mit Standort in Bayern berücksichtigt.
Folglich:-Oberbayern- Niederbayern- Schwaben- Oberpfalz- Unterfranken:- Mittelfranken- Oberfranken- München
Gesamtkosten Tagungspauschalen & Übernachtungskosten
- Klassifizierung nach DEHOGA oder analog Einhaltung der Kriterien. Nach der Leistungsbeschreibung muss ein Hotel mindestens 3 Sterne nach der DEHOGA-Klassifizierung haben. Zusätzlich können für eine höhere Klassifizierung Wertungspunkte erlangt werden: 20 %- Erreichbarkeit: Anbindung an ÖPNV: 15 %- Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Anzahl der Elektro-Ladestationen am Hotelparkplatz: 10 %- Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Verwendung saisonaler und regionaler Produkte: 5 %
Für die Durchführung von Seminaren der KUVB besteht der Bedarf an Tagungshotels als Vertragspartner im gesamten Freistaat, bevorzugt in der Nähe zum öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Ein Teil der Seminare ist regional gebunden. Pro Jahr sind rund 114 Seminare geplant.
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Achtung: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist nach § 56 Abs.3 S. 1 VgV ausge-schlossen. Dies gilt grundsätzlich auch für Preisangaben.