| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage erreichte uns:
"Bezugnehmend auf Ihre Antworten bzgl. Touchstick bitten wir um weitere Konkretisierung und Beantwortung folgender Frage.
Gehen wir recht in der Annahme, dass das reine Vorhandensein eines Touchsticks als weiteres Bedienelement zum Touchpad, nicht zum Ausschluss führt, solange dieser (z.B. BIOS-seitig) deaktiviert werden kann?
Der Touchstick wäre somit zwar optisch vorhanden aber komplett ohne Funktion."
Unsere Antwort hierzu lautet: Sofern neben dem Touchpad ein weiteres Bedienelement vorhanden ist, dieses aber per BIOS deaktiviert werden kann, wird ein Vorhandensein eines weiteren Bedienelementes nicht zu einem Produktausschluss führen. Auf die Möglichkeit zur Deaktivierung muss in den Unterlagen jedoch explizit hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Frau Daum
Sachbearbeitung Vergabe
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie zu Ihrer Kenntnisnahme im Anhang weitere Bieterfragen und die Antworten.
Die dortigen Konkretisierungen werden hiermit zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Frau Daum
- Vergabesachbearbeitung -
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Bieterfragen und Antworten, 17.09.2026.doc | 17.09.2026 | 87 KB |