Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten wird angepasst für das BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar, BSI-Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister auf der Grundlage von ISO 17025:2018 oder vergleichbar und die Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Es wird der Hinweis gestrichen, dass für diese Eignungskriterien eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist.
Änderung unter Ziffer 5.1.9:
Beschreibung des Auswahlkriteriums alt: - BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Eine Eignungsleihe für dieses Eignungskriterium ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen. - BSI-Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister auf der Grundlage von ISO 17025:2018oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Eine Eignungsleihe für dieses Eignungskriterium ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen. - Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Eine Eignungsleihe für dieses Eignungskriterium ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen. Der Nachweis ist durchden Bieter zu erbringen.
Beschreibung des Auswahlkriteriums neu:- BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen. - BSI-Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister auf der Grundlage von ISO 17025:2018 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen. - Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Der Nachweis ist durchden Bieter zu erbringen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten wird angepasst für das BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar, BSI-Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister auf der Grundlage von ISO 17025:2018 oder vergleichbar und die Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Es wird der Hinweis ergänzt, dass für diese Eignungskriterien eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist.
Änderung unter Ziffer 5.1.9:Beschreibung des Auswahlkriteriums:
- BSI-Zertifikat gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Eine Eignungsleihe für dieses Eignungskriterium ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen. - BSI-Zertifizierung als IT-Sicherheitsdienstleister auf der Grundlage von ISO 17025:2018 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Eine Eignungsleihe für dieses Eignungskriterium ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen.- Zertifizierung gemäß ISO 9001:2015 oder vergleichbar. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Eine Eignungsleihe für dieses Eignungskriterium ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen.