Vorgesehen ist, die Deponie "Am Mittelrück" durch den Bau einer neuen Basisabdichtung im Bauabschnitt 4 (BA 4) nordöstlich des Bestands zu erweitern. Die neue Basisabdichtung soll an
die vorhandene Basisabdichtung der Bauabschnitte 3.1 und 3.2 anschließen.
Es ist vorgesehen, den BA 4 zweizeitig zu errichten. Mit dem hier ausgeschriebenen Verfahren sollen die ersten beiden Betriebsabschnitte BA 4.1 und BA 4.2 hergestellt werden. Die den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Ausführungspläne stellen entsprechend nur diese Abschnitte dar. Die Fläche der herzustellenden Basisabdichtung beträgt auf ca. 36.500 m². Mit dem
Bau ist schnellstmöglich zu beginnen. Beide Abschnitte werden in einer Maßnahme hergestellt, die voraussichtlich in 10/27 abgeschlossen sein wird. Ein orientierender Bauzeitenplan liegt in
Anlage 3 bei.
Der Betriebsabschnitt 4.3 wird zu einem späteren Zeitpunkt (ca. 2029) errichtet und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die einzelnen Leistungen sind detailliert in den Vergabeunterlagen beschrieben, insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen), sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung).
Gem. Massenbilanz ist für die Herstellung der Betriebsabschnitte 4.1 und 4.2 insgesamt ca. 120.000 m³ Boden auszuheben. Ca. 36.500 m³ hiervon sollen als technische Barriere wiederverwendet werden, weitere ca. 30.500 m³ sollen beim Bau der mineralischen Dichtung inkl. der Randwälle verwendet werden.
Als Verbesserung der geologischen Barriere und technische Maßnahme als Ersatz für die geologische Barriere wird gem. DepV, Anhang 1, eine künstliche mineralische Barriere hergestellt
Der Aufbau des vorgesehenen Basisabdichtungssystem ist detailliert in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Wie beschrieben wird der BA 4 in drei Betriebsabschnitten hergestellt. Der 1. Betriebsabschnitt wird an den BA 3.1 anschließen und eine Breite von ca. 90 m aufweisen, der 2. Betriebsabschnitt
schließt nahtlos an den ersten an und erstreckt sich bis zum Knick im Längsgefälle von 1,5 % auf 1,0 %. Solange Betriebsabschnitte unbelegt sind, sollen die Felder hydraulisch voneinander getrennt werden, um den Zufluss zur SiRA zu begrenzen. Hierfür werden provisorisch aufgestellte Dichtungsbahnen angeschweißt, der Ablauf durch die Sickerwasserohre wird durch einen Schieber begrenzt