Samtgemeinde Zeven: Ersatzneubau Brücke FBH 4 (Im Hollengrund): Erd-, Gründungs- u...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Samtgemeinde Zeven
Am Markt 4
27404
Zeven
Deutschland
DE 116925057
DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Podbielskistraße 344, 30655 Hannover
+49 (0) 511 590975-60
+49 (0) 511 590975-66
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMG22

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMG22/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Gemeinde Heeslingen, plant den Ersatzneubau einer Gehwegbrücke über die Oste im Waldstück "Im Hollengrund" in der Gemeinde Heeslingen.

Unter anderem sind folgende Leistungen auszuführen:

- Abbruch vorhandenes Bauwerk:
Die vorhandene Holzbrücke ist abgängig und soll ersetzt werden.
System:Einfeldrige Brücke, 2x Träger aus Brettschichtholz b/h= 20/30 cm BSH L= 11,20 m
Nutzlast: 5 kN/m² (mittlerweile vermindert)
Belag: Holzbohlen h= 6 cm
Geländer: Holzgeländer Höhe über Belag, 1,1 m
Riegel: 3x Bretter 3/20 cm übereinander
Holm: Eiche b/h= 14/10 cm
Pfosten: Eiche b/h= 12/12 cm
Gründung: 2 Joche mit je 3 Eichenpfählen b/d= 18/24 cm
die beidseitigen Holzanrampungen sind ebenfalls inklusive Gründung zurück zu bauen. Bei der Unterkonstruktion handelt es sich vermutlich um alte Telefonmasten Durchm.25-30 cm. Geländer und Belag sind analog zur Brücke. Das vorhandene Holztragwerk wird vollständig zurück gebaut und ersetzt.

- Brückenneubau:
Einfeldbrücke mit Kragarmen
System:Einfeldträgerbrücke (16,27 m),
Durchgangsbreite: 1,80 m; Gesamtbreite: 2,12 m
Hauptträger als Stahlträger: HEB500, die Hauptträger sind in Brückenmitte zu den Auflagern 24,6 cm bombiert.
Brückenbelag als Bohlenbelag aus bauaufsichtlich zugelassenen
Gfk- Planken inkl. Riffelung und Anti-Rutsch System
Geländer: Holzgeländer als Füllstabgeländer aus Lärche
Aussteifungsverband: Rundstäbe Durchm. 24 mm, S355 mit Spannschlössern nach DIN1480
Unterbauten: Tiefgründung aus 2 Stahlrohren RO273x12,5 mm mit einer Länge von 7,6 m.
Belastung: Lasten aus Fußgängerverkehr
Nutzlast 5 kN/m²; 5kN Einzellast

Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Gemeinde Heeslingen, Gehwegbrücke über Fluss Oste
Kirchstraße / Klosterstraße
27404
Heeslingen

Die Gehwegbrücke überquert den Fluss Oste im Ort Heeslingen. Am südlichen Ufer schließt die Brücke über einenTrampelpfad durch ein Waldstück an die Straße Burgsteg an. Am nördlichen Ufer gelangt man über einen Trampelpfad an einer Wiese vorbei und einen Hügel rauf auf die Klosterstraße.

Die Brücke ist in nördlicher Richtung über einen unbefestigten Trampelpfad von der Klosterstraße zugänglich. In südlicher Richtung schließt die Brücke über einen unbefestigten Pfad an die Straße Burgsteg.

Die Zugänge und Zufahrten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Es gelten die Ausführungsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214 VHB Bund).

- Beginn Ausführung: 01.10.2026
- Vollendung: 28.02.2027

Der Beginn der Ausführung kann ggf. geringfügig variiert werden.

Aus Gründen des Naturschutzes wurde durch den Landkreis ROW in der Baugenehmigung ein Baufenster zur Umsetzung der Maßnahme bis zum 14.03. eines Jahres vorgegeben. Daher hat die Gesamtfertigstellung unbedingt bis spätestens 14.03.2027 zu erfolgen.

Laufzeit bzw. Dauer

01.10.2026
28.02.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Angabe der Präqualifikationsnummer im Angebotsschreiben oder Abgabe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VHB 124) mit dem Angebot oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.

Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, ob Ausschlussgründe vorliegen (durch Angabe der Präqualifikationsnummer oder Ausfüllen des Formblatts 124 VHB Bund) sowie die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.

Mit dem Angebot sind die Leistungsteile anzugeben, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Nachunternehmer zu benennen sowie für die Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen und Erklärungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.

Nachfolgende Eignungsnachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle von allen Bietern vorzulegen:

- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung VHB 124 und nachfolgend zur Eignung genannten Angaben:
Drei Referenznachweise der letzten fünf Kalenderjahre mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

- Bescheinigung über vollständige Entrichtung gesetzlicher Sozialversicherungsbeiträge

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Es sind die besonderen Vertragsbedingungen gemäß Formblatt 214 VHB Bund und die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen der Samtgemeinde Zeven zu beachten.

Ziff. 10.1:
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die
Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag
erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall
umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.

Ziff. 10.2:
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der geprüften Schlußrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer), einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr.
2 VOB/B): Ende der Mängelanspruchfrist und Erledigung der angelegten Mängel.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) abzugeben , wonach die Mitglieder erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist
und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

28.08.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

27.09.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.08.2026 10:00 Uhr

Zeven, Hannover, elektronische Öffnung der Angebote im 4-Augen-Prinzip über DTVP.

Der Auftraggeber wird von der Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens
unterstützt. Die Öffnung der Angebote erfolgt im 4-Augen-Prinzip über Mitarbeiter der Rechtsanwaltsgesellschaft.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den
Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Landkreis Rotenburg (Wümme) - Kommunalaufsicht
Hopfengarten 2
27356
Rotenburg (Wümme)
Deutschland
04261 983-2276
kommunalaufsicht@lk-row.de
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