Die Stadt Hohenmölsen will am östlichen Rand des Stadtgebietes dasJugend- und Freizeitzentrum Sternentor Hohenmölsen neu errichten und in Betrieb nehmen. Beabsichtigt ist nun zunächst die konkrete Planung des Neubaus. Zu diesem Zweck plant der Stadt Hohenmölsen nun die Beauftragung von Dienstleistungender technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Das Projekt soll mit dem Umzug der Nutzer der heutigen Einrichtung am Wasserturm in das neue Objekt 2027 abgeschlossen werden. Die aktuelle Jugendeinrichtung ist örtlich, raum-technisch und von der Bausubstanz her stark limitiert, der Platz wird mittelfristig für andere Zwecke benötigt. Gleichzeitig soll ein bestehender städtebaulicher Missstand am Sternentor (früheres Freibad) beseitigt und das Areal stadtplanerisch neu geordnet werden (vgl. Anlage Bebauungsplan). Das neu zu schaffende Gebäude soll anziehen, gleichzeitig funktional wie schön sein, über einelange Zeit eine hohe Aufenthaltsqualität und einen hohen praktischen Nutzwert bieten und sich durch geringe Unterhalts- und Folgekosten auszeichnen. Die Besonderheit des Neubauvorhabens liegt darin, dass es nicht in traditioneller Art und Weise geplant underrichtet werden soll, sondern unter dem Ansatz des zirkulären, nachhaltigen Bauens.Dabei sollen für den Neubau bereits genutzte Betonelemente, die aus dem partiellen Rückbau eines Wohngebäudes in Hohenmölsen gewonnen wurden, wiederverwendet werden. Mit dem Rückbau ist eine spezialisierte Rückbaufirma für den bauteilorientierten Rückbau und der Teilrückbaumaßnahme beauftragt worden. Das Rückbauobjekt dient dabei als sogenanntes "Spendergebäude" für die (Wieder-)Neubaumaßnahme Jugendzentrum Sternentor. Das Projekt geht damit auf die regionalen und lokalen Besonderheiten ein und greift auf lokal vorhandene Materialien zurück, indem Betonplattenbauteile alter Hohenmölsener Gebäude für das neueSternentor neu zusammengefügt werden sollen. Die Besonderheit des Bauvorhabens liegt darin, die vorhandenen Plattenbauelemente in das neue Objekt zu integrieren. Die Qualität des Gebäudes soll sich nicht von einem klassischen Neubau unterscheiden. Insbesondere sind die Verbindung der Plattenelemente herausfordernd. Die Gebäudegeometrie wurde entsprechend den Nutzerwünschen erarbeitet. Diese wurden in verschiedenen Workshops und Veranstaltungen herausgearbeitet. Die entwickelte Gebäudestruktur, -Maße und das Raumkonzept können als gegeben angesehen werden.
Gewertet wird das anhand der Bietereintragungen im Honorarformblatt (Anlage D05) ermittelte Gesamthonorar.
Es wird der einfache Durchschnittswert der im Honorarformblatt (Anlage D05) angebotenen Stundensätze gewertet.
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander gewertet nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet (sog. absolute Angebotswertung).
Es werden Ausführungen zu folgenden Aspekten erwartet mit entsprechenden Erläuterungen:- Projektteam- Projektleitung-Darstellung der Herangehensweise
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst dieBeauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderenLeistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundbeauftragung). DieLeistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht aktuell - d. h. nach aktuellem Planungs- und Erkenntnisstand - vor, in einer dritten Stufe die Leistungsphase 8 bis 9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft.Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Der Auftraggeber macht die Teilnehmer am Vergabeverfahren darauf aufmerksam, dass er sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens zwecks Vorbereitung des Projekts durch geeignete Fachleute hat beraten lassen, die ggfs. an dem Vergabeverfahren als Bewerber/Bieter teilnehmen werden. Eine Wettbewerbsverzerrung droht durch diese Vorbefassung jedoch nicht, weil den Teilnehmern in diesem Vergabeverfahren sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die im Vorfeld dem/den Projektanten zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt ebenso für sämtliche Arbeitsergebnisse des/der Projektanten.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Das Projekt geht auf die regionalen und lokalen Besonderheiten ein und greift auf lokal vorhandene Materialien zurück, indem Betonplattenbauteile alter entsprechend zurückgebauterhohenmölsener Gebäude für das neue Jugendzentrum Sternentor neu zusammengefügt werden sollen. Die Besonderheit des Bauvorhabens liegt darin, dass vorhandene Plattenbauelemente in das neue Objekt integriert werden müssen. Die Qualität des Gebäudes soll sich nicht von einem klassischen Neubau unterscheiden. Insbesondere die Verbindung der Plattenelemente sind herausfordernd. Sowohl statische als auch brandschutztechnische Nachweise müssen erbracht werden. Das Gebäude muss auf den Standard gemäß Wärmeschutzverordnung gebracht haben.
Das Vergabeverfahren unterliegtder Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Diezuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWBunzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Fristzur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung ( Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.