Die hier ausgeschriebene Maßnahme beinhaltet den Bau von Trinkwasserleitungen in offener und geschlossener Bauweise.
Es handelt bei dieser Maßnahme um den 2. Bauabschnitt einer neuen Trinkwassertransportleitung aus PE, d 355 mm, d 160 mmund d 110 mm in offener und geschlossener Bauweise.
Der Trassenabschnitt Großgoltern/Gießereiweg - Barsinghausen/An der Bergschmiede stellt den 2. Bauabschnitt der Trinkwassertransportleitung Wasserwerk Eckerde bis zum Hochbehälter Barsinghausen, Deisterstraße dar.
Der 2. Bauabschnitt hat eine Trassenlänge von ca. 3.250 m. In Teilbereichen der Transportleitung erfolgt in gleichem Zuge ein Neubau der Verteilnetzleitung mit Übernahme der Trinkwasserhausanschlüsse.
Abschnitte der Leitungen befinden sich in der Wasserschutzgebietszone IIIa und IIIb. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesbezüglich sämtliche Auflagen für Arbeiten in Wasserschutzgebietszonen IIIa und IIIb zu beachten und die Mehraufwendungen in die Positionen einzukalkulieren.
Alle vom Auftragnehmer gelieferten Materialien müssen denAnforderungen für den Einbau in den Wasserschutzgebietszonen IIIa und IIIb entsprechen.
Alles Weitere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis.
2. Bauabschnitt: Trassenabschnitt Großgoltern/Gießereiweg -Barsinghausen/An der Bergschmiede. Trinkwassertransportleitung Wasserwerk Eckerde bis zum Hochbehälter Barsinghausen, Deisterstraße
Der Auftraggeber wird das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB alleine nach dem Angebotspreis gemäß des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage C01) ermitteln. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit der geringsten Angebots-Nettosumme.
Die Ausführungsfristen gemäß den besonderen Vertragsbedingungen (Anlage B03) sind zu beachten.
Einsatz von Recyclingmaterialien gemäß Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (B01)
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1. NachunternehmerBieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.2. EignungsleiheSollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen.3. BietergemeinschaftenFür Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.