Verfahrensangaben

Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Objektplanung Gebäude un...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.12.2025
07.01.2026 10:00 Uhr
26.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Samtgemeinde Zeven
033575408-0-20
Am Markt 4
27404
Zeven
Deutschland
DE937
samtgemeinde@zeven.de
+49 4281 716-0
+49 4281 716-126

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE328089380
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
+49 511 590975-60
+49 511 590975-66
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Gyhum beabsichtigt, die Vorgaben der Feuerwehrbedarfsplanung umzusetzen und die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr langfristig zu sichern. Hierfür ist der Neubau eines Feuerwehrstützpunktes erforderlich, der den aktuellen technischen, einsatztaktischen und organisatorischen Anforderungen entspricht. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Samtgemeinde Zeven zunächst die Beauftragung von Dienstleistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel des Projekts ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das eine sichere, moderne und einsatzorientierte Infrastruktur gewährleistet und zugleich die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Der Neubau soll der Feuerwehr Gyhum künftig vier Fahrzeugstellplätze der Größe 2 bereit-stellen und ausreichende Funktions- und Sozialräume für rund 60 aktive Einsatzkräfte sowie etwa 15 Jugendfeuerwehrmitglieder bieten.

Das Baugrundstück, auf dem der Neubau errichtet werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Gyhum. Es wird der Samtgemeinde Zeven (Auftraggeber) zur Verfügung gestellt, die als Bauherrin für die Durchführung des Vorhabens verantwortlich ist.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI). Die einzelnen Planungsphasen und der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung, Abschnitt I ("Leistungsumfang der Planungsleistungen"), detailliert aufgeführt.

Das Raumprogramm bildet die Grundlage für die funktionale Gliederung des Gebäudes und soll die Arbeitsabläufe der Feuerwehr optimal unterstützen.

Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3.

Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Näheres hierzu regelt § 4 des Architektenvertrages (Teil C der Vergabeunterlagen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bergstraße (K 126), Ecke Bergstraße (Gemeindeweg) in Gyhum
27404
Gyhum
Deutschland
DE937

Das Baugrundstück liegt an der Bergstraße (K 126), Ecke Bergstraße (Gemeindeweg) in Gyhum und weist eine Fläche von rund 4.500 m² auf.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3.

Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden. Über den Abruf der Leistungen der weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeber insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens, des Finanzierungsrahmens und des Ergebnisses der Einbindung der politischen Gremien entscheiden.

Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen. Die Details regelt § 4 des Architektenvertrags in Teil C der Vergabeunterlagen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Nach derzeitiger Planung werden die Verhandlungsgespräche voraussichtlich in der 10. und 11. Kalenderwoche 2026 stattfinden. Die Bewerber werden gebeten, sich diesen Termin bereits jetzt vorzumerken. Bewerber müssen grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist damit rechnen, zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert zu werden, ggf. auch vor oder nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Tag.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt den nach Bestimmungen der Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen, insbesondere Abschnitt N.).

Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 VgV vor, die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (Anlage A03) zu verringern. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Die Bieter sind daher dazu verpflichtet, zuschlagsfähige Erstangebote abzugeben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Der Auftraggeber misst den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens hohe Bedeutung bei. Ziel ist es, ein Gebäude zu errichten, das Ressourcen schont, energieeffizient betrieben wer-den kann und über eine hohe Lebensdauer verfügt. Die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) enthält hierzu Bestimmungen hinsichtlich der ökologischen Aspekte/Nachhaltigkeit (G.III.).

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Siehe Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM6H0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

wenn das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (insgesamt und aus Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude/Innenräume)

Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nach-weis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung.

Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR. Deckungssumme für Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Es sind mindestens 2 Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen seit dem 01.01.2018.

Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:

- Neubau eines Gebäudes der kommunalen Daseinsvorsorge oder eines anderen Gebäudes mit vergleichbaren Planungs- oder Beratungsanforderungen.
- Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die abgeschlossenen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) gewesen sein.
- Bauvolumen des Referenzobjektes (KG 300-400) mind. 1,5 Mio. EUR (netto).

Berücksichtigung im Rahmen der Auswahlkriterien (Teil A, Anlage A02): Im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet der Auftraggeber die eingereichten Referenzen für die Auswahl der Bewerber wie folgt:

Anzahl der vom Bewerber mit Formblatt D01 vorgelegten vergleichbaren Referenzen (im Sinne der oben und in Anlage A01 genannten Definition), die den Neubau/Umbau einer Feuer-wache und oder einer Rettungswache betreffen:

1 = 120 Punkte
2 = 240 Punkte
3 = 360 Punkte
4 = 480 Punkte
5 oder mehr = 600 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
600,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt bzw. Ingenieur entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.

Berücksichtigung im Rahmen der Auswahlkriterien (Teil A, Anlage A02): Im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet der Auftraggeber die Berufserfahrung der Projektleitung und stellv. Projektleitung wie folgt:

Dauer der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen Projektleiters/Projektleiterin (in Jahren):

1 bis 4 Jahre = 150 Punkte
5 bis 10 Jahre = 200 Punkte
Über 10 Jahre = 250 Punkte

Dauer der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen stellv. Projektleiters/Projektleiterin (in Jahren):

1 bis 4 Jahre = 50 Punkte
5 bis 10 Jahre = 100 Punkte
Über 10 Jahre = 150 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
400,00

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung