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Verfahrensangaben

Gemeinde Südheide: Umbau Bahnhofsgebäude in Unterlüß mit Verkehrsanlagen; Hier Obj...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.01.2026
09.02.2026 10:00 Uhr
09.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Südheide
000
Am Markt 3
29320
Südheide
Deutschland
DE931
info@gemeinde-suedheide.de
05052 65-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
0000
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover
00000
Schiffgraben 49
30175
Hannover
Deutschland
DE929
hillmer@hannover.ihk.de
+49 5113107-272
+49 5113107-430

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
000000
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Südheide plant mit dem Umbau des sanierungsbedürftigen Bahnhofsgebäudes im Ortsteil Unterlüß, Am Bahnhof 1, 29345 Südheide eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und ein besseres Angebot für die Nutzer des Bahnhofes zu schaffen.

Gegenstand der hiesigen Ausschreibung für das Projekt des Umbaus des Bahnhofsgebäudes inkl. der Abrissarbeiten und der dazugehörigen Verkehrsanlagen sind die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).

Die Leistungen der Tragwerkplanung (§ 49 ff HOAI), Technische Ausrüstung (§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1-5), Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1; Ziffer 1.2.2.), Verkehrsanlagenplanung (§ 45 ff. HOAI) und der weiteren notwendigen Sonderfachleute (Vermessung, Bodengutachten, Schadstoffkartierung, SiGeKo etc.) werden gesondert vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Südheide plant mit dem Umbau des sanierungsbedürftigen Bahnhofsgebäudes im Ortsteil Unterlüß, Am Bahnhof 1, 29345 Südheide eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und ein besseres Angebot für die Nutzer des Bahnhofes zu schaffen.

Das Grundstück " Am Bahnhof 1" liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Kernort Unterlüß". Das Projekt wird im Rahmen der Städtebauförderung mit Mitteln aus dem Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" umgesetzt.

Das vorhandene Gebäude aus dem Jahr 1981 wird größtenteils zurückgebaut. Der bestehenbleibende Gebäudeteil wird technisch und energetisch saniert, sodass dieser dem aktuellen technischen Stand entspricht. Der zu sanierender Gebäudeteil wird um eine Wartehalle und ein öffentliches, behindertengerechtes WC erweitert.

Darüber hinaus sollen die Verkehrsanlagen umgestaltet und erweitert werden, um einer zukunftsorientierten Nutzung gerecht zu werden. Die Aufenthaltsqualität soll durch diese Erweiterungen verbessert werden. Auf der neu gewonnenen Fläche des abgerissenen Gebäudeteils sollen hierfür eine Fahrradabstellanlage und Sitzbereiche erstellt werden. Dabei wird derzeit und nach einer eingeholten Machbarkeitsstudie von folgenden Projektrahmenbedingungen ausgegangen: - Gesamtgebäudefläche: ca. 210 m², - Fläche des Abrisses: ca. 670 m² aufgeteilt in EG und OG, - Fläche der Verkehrsanlagen (Parkplatz mit Zu- und Ausfahrt, Fahrradabstellanlage und Versickerungsmulden): ca. 2350 m².

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
30.06.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
29320
Südheide
Deutschland
DE931

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig, sondern stufenweise wie folgt:

Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundbeauftragung).
Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht aktuell - d. h. nach aktuellem Planungs- und Erkenntnisstand - vor, in einer dritten Stufe die Leistungsphase 9 zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 3 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen.

Zusätzliche Angaben

Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Der Auftraggeber fühlt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet; angestrebt wird die Minimierung des Verbrauchs von Energie und Ressourcen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM5S3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Nachunternehmer: Bieter haben in dem
Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der
Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein
Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.

2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des
Angebotes seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das
Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D,
Anlage D03) nachzuweisen.

3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind
anzugeben (siehe Teil D, Anlage D04 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).

§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.

wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

wenn das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu über-prüfen.

Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:

- Baukosten des Referenzobjektes (KG 300 bis 400) mind. 750.000 EUR (netto).
- Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innen-räume (§ 34 HOAI).
- Die Referenzen müssen den Neubau/ Umbau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes betreffen, das dem Personenverkehr dient. Dies können z.B. Zugbahnhofsgebäudes mit Aufenthaltsräumen, Omnibusbahnhöfe oder Busbahnhöfe mit Aufenthaltsräumen, Straßenbahn- oder U-Bahn-Stationen mit Aufenthaltsräumen, Verkehrsstationen, öffentlich zugängliches Servicegebäude für den öffentlichen Verkehr oder Umsteigzentren sein.
- Die Referenz muss nach dem 01.01.2015 abgeschlossen worden sein (Abschluss der letzten Leistungsphase).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude/Innenräume nach Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung
oder
der rechtsverbindlichen Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.

Mindestversicherungssummen:

- Deckung für Personenschäden: min. 3 Mio. EUR
- Deckung für und Sach- und Vermögensschäden: min. 3 Mio. EUR
- Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Projektleitung
Eigenerklärung zum vorgesehenen Projektleiter und stellv. Projektleiter unter Angabe von: Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

Für die als Projektleiter und stellv. Projektleiter benannten Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht vorzulegen.

Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung