Ausgeschrieben sind die Leistungen für die Fremdprüfung Mineralisch (FP-M) und die Fremdprüfung Kunststoff (FP-K) für zwei Teilabschnitte des 4. Bauabschnitts der Basisabdichtung der Deponie "Am Mittelrück".
Die Vergabe erfolgt losweise: - Los 1 (Mineralik)- Los 2 (Kunststoffe)
Es können Angebote auf eines oder beide Lose abgegeben werden. Näheres hierzu regeln die Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (nachfolgend "AZV" oder "AG") plant, die Basisabdichtung der Deponie "Am Mittelrück" um den sogenannten 4. Bauabschnitts (BA 4) zu erweitern. Der BA 4 soll in 3 Teilabschnitten (auch "Betriebsabschnitte" genannt) hergestellt und in Betrieb genommen werden.
Zwei dieser Betriebsabschnitte (BA 4.1 und BA 4.2) sollen 2026 vergeben und mit der Herstellung begonnen werden. Die Ausschreibung des BA 4.3 erfolgt voraussichtlich erst um Jahr 2029. Die angefragten Leistungen, die durch die FP zu erbringen sind, beziehen sich daher nur auf die Betriebsabschnitte BA 4.1 und BA 4.2. Die Baugrenze zwischen BA 4.2 und BA 4.3 ist in Plan Nr. 3.1 dargestellt und liegt ca. auf dem Querschnitt 1 am Gefällewechsel von 1,5 % auf 1,0 %.
Um möglichst zeitnah weitere Ablagerungsflächen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zur Verfügung zu haben, wird die Herstellung des BA 4.1 priorisiert. Die Herstellung des BA 4.2 schließt jedoch nahtlos daran an.
Die Leistungen, die im Zuge der Herrichtung der Betriebsabschnitte BA 4.1 und BA 4.2 durch die Fremdprüfung (FP) zu erbringen sind, sind im Folgenden näher erläutert. Ausgeschrieben sind die Leistungen für die Fremdprüfung Mineralisch (FP-M) und die Fremdprüfung Kunststoff (FP-K). Die Vergabe erfolgt losweise. Es können Angebote auf eines oder beide Lose abgegeben werden. Näheres hierzu regeln die Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Die Deponie liegt ca. 2 km östlich der Gemeinde Friedlos im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Sie liegt in der Gemeinde Ludwigsau, Gemarkung Meckbach, Flur 28, Flurstück 20/3, an einem ca. 330 m hohen Höhenrücken östlich der Fulda. Die Zufahrt erfolgt über die B 27, Bad Hersfeld - Bebra, und eine, innerhalb der Ortslage Friedlos abzweigende Forststraße.
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Gewertet werden die in den Leistungsverzeichnissen von den Bietern eingetragenen Angaben. Gewertet wird jeweils die Gesamtsumme netto. Für Los 1 wird der Zuschlag auf das Angebot desjenigen Bieters erteilt, der im Leistungsverzeichnis Fremdprüfung Mineralik (FP-M) das niedrigste Angebot abgegeben hat. Für Los 2 wird der Zuschlag auf das Angebot desjenigen Bieters erteilt, der im Leistungsverzeichnis Fremdprüfung Kunststoffe (FP-K) das niedrigste Angebot abgegeben hat.
Stufenweise Beauftragung:Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Leistungen der unter Ziff. 5 und 6 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Stufe 1. In Stufe 1 muss die Fremdprüfung lediglich den QMP prüfen und ggf. in Abstimmung mit dem RP Kassel überarbeiten. In Stufe 2 erfolgt die eigentliche Begleitung der Baumaßnahme durch die FP.
Die Leistungen der Stufe 2 können optional durch den Auftraggeber beauftragt werden. Die Stufe 2 wird dann beauftragt, wenn der Qualitätsmanagementplan (QMP, Anlage 2) mit der Behörde abgestimmt ist und die Maßnahme plangenehmigt ist.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen zu erbringen. Die Details regelt § 4 des Vertrags in Teil C der Vergabeunterlagen und Ziff. 5 und 6 der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Hinweise zur Laufzeit des Vertrags:Bei der in der Bekanntmachung eingetragenen Laufzeit des Vertrages handelt es sich lediglich um einen Platzhalter.
Mit den Leistungen der Stufe 1 kann sofort nach Auftragserteilung (Erteilung des Zuschlags) begonnen werden.
Der Beginn der Stufe-2-Leistungen der Fremdprüfung ist abhängig vom Baubeginn der Maßnahme, der voraussichtlich ab Juli 2026 geplant ist. Die Bauarbeiten insgesamt werden planmäßig bis voraussichtlich Oktober 2027 dauern, unterbrochen von einer Winterpause.
Leistungen der Fremdprüfung im Zuge der Herrichtung der Betriebsabschnitte BA 4.1 und BA 4.2
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten aus-schließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bad Hersfeld, Hannover
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.
Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 HVTG ist mit dem Angebot abzugeben.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn das Unternehmena)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oderc)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleich-wertiger Nachweis.
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Nachweis der Akkreditierung für Stellen, die als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau entsprechend der Deponiever-ordnung (DepV), Anhang 1, Ziff. 2.1, beteiligt sind.
Der Nachweis der Akkreditierung ist auch durch gegebenenfalls eingesetzte Nachunternehmer und im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend vorzulegen.
Folgende Nachweise sind je Los vorzulegen:
- Akkreditierung bei der DAkkS als fremdprüfende Stelle gemäß BQS 9.1 (Qualitätsmanagement - Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen)- Akkreditierung bei der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau- Akkreditierung bei der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 als Prüflaboratorium gemäß Anhang 1 Nr. 2.1 Deponieverordnung (DepV)
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage D01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Es ist für jedes Fachlos mindestens eine vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen nachzuweisen. Für unterschiedliche Lose dürfen gleiche Referenzen vorgelegt werden. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen die nachfolgenden Merkmale vorliegen:
Für Los 1:-Vergleichbar sind Aufträge über Leistungen der Fremdprüfung zur Qualitätssicherung hinsichtlich Mineralik gemäß Anhang 1, Ziff. 2.1 DepV aus den vergangenen drei Jahren seit Angebotsabgabe in vergleichbarer Größenordnung.
Für Los 2:- Vergleichbar sind Aufträge über Leistungen der Fremdprüfung zur Qualitätssicherung hinsichtlich Kunststoffe gemäß Anhang 1, Ziff. 2.1 DepV aus den vergangenen drei Jahren seit Angebotsabgabe in vergleichbarer Größenordnung.
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern und Geologen/Technikern.
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage D02).
Siehe Vertrag und Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Die Auftragsausführungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag beschrieben.