Betrieb der Kita Essel in Essel / Niedersachsen
Gegenstand des Auftrags ist der Betrieb der 2-gruppigen Kindertagesstätte Essel in der niedersächsischen Gemeinde Essel (Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Schwarmstedt). Die Kindertagesstätte wird aktuell von der Gemeinde selbst betrieben und sollen zum 01.08.2026 in eine externe Trägerschaft übergeben werden.
Der Betrieb der Kita Essel umfasst aktuell1 Krippengruppe1 Kindergartengruppe
mit insgesamt 40 betreuten Kindern (Vormittags- und Ganztagsbetreuung).
Das Kita-Gebäude nebst Inventar wird dem künftigen Träger unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Gemeinde hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Träger zu verlängern. Die Optionen sind durch die Gemeinde spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des zweiten Optionszeitraumes gekündigt wird, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.) gekündigt werden.
1. Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die Anforderungen an die Eignung im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.2. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe),so hat er bei Abgabe des Angebots eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7) des anderen Unternehmens vorzulegen.3.Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen.4.Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022) abzugeben.5. Es ist eine verpflichtende Ortsbesichtigung der Kindertagesstätte durchzuführen. Diese findet während der Ausschreibung in den KW 39 und 40 statt.6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass den Mitarbeitern der Kita die Möglichkeit der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD für den Fall des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB angeboten werden soll. In diesem Fall muss zwischen dem neuen Träger der Kita und dem Auftraggeber ein entsprechender Personalgestellungsvertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag soll im Anschluss an das Vergabeverfahren im Bedarfsfall zwischen dem neuen Träger der Kita und dem Auftraggeber gemeinsam ausgearbeitet werden.7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass parallel zu dieser Ausschreibung auch die Gemeinde Gilten (ebenfalls Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Schwarmstedt) den Betrieb ihrer Kindertagesstätte ausschreibt.
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1. NachunternehmerBieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.2. EignungsleiheSollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen.3. BietergemeinschaftenFür Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Essel, Schwarmstedt, Hannover
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eineEigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung).
§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn das Unternehmena)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oderc)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Träger der freien Jugendhilfe oder Gemeinnützigkeit
Eigenerklärung über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe oder als dessen Tochter im Sinne von § 75 SGB VIII oder über die Gemeinnützigkeit.
Soweit einschlägig: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden (einschl. Mietsachschäden) sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Dop-pelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Kindertagesstätten nach den Vorgaben des NKiTaG oder einem anderen vergleichbaren Landesrecht für kommunale Auftraggeber mit jeweils mindestens 3 Gruppen über jeweils mindestens 36 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2020.
Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung zum Jahresumsatz insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten in den Jahren 2022-2024.
Angaben zur Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Führungskräfte, Pädagogischen Fachkräfte und des sonstiges Personals in den Jahren 2022-2024.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Von einer Bietergemeinschaft wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.