Keine Anwendbarkeit des Vergaberechts
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass es sich trotz der Angaben im Vergabeportal bei dem vorliegenden Verfahren nicht um ein vergaberechtliches Verfahren im Sinne des GWB, der VOB/A EU oder der VOB/A handelt. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung.
Die Janssen Energie GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und unterliegt nicht den Regelungen des
öffentlichen Vergaberechts. Das Verfahren lehnt sich lediglich freiwillig an die Grundsätze der freihändigen Vergabe nach VOB/A an, wobei zuvor eine öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, um einen möglichst breiten Bieterkreis zu erreichen und den
Wettbewerb zu fördern.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe mit einzelnen oder mehreren Bietern Verhandlungen über den Inhalt der Angebote zu führen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Zuschlag besteht nicht. Unternehmen haben keinen Anspruch auf Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und keinen Anspruch
auf vergaberechtlichen Rechtsschutz. Eine öffentliche Submission findet nicht statt; die Angebotspreise werden den Bietern nicht offengelegt.
Der Auftraggeber entscheidet nach freiem Ermessen, ob und an welchen Bieter er den Zuschlag erteilt.