Stadt Hohenmölsen - Vergabe von Tragwerksplanungsleistungen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.11.2025
17.11.2025 10:00 Uhr
17.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hohenmölsen
00000
Markt 1
06679
Hohenmölsen
Deutschland
DEE08
Info@stadt-hohenmoelsen.de
034441 42 0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
0000
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
www.vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Sachsen-Anhalt
000
Ernst - Kamieth - Straße 2
06112
Halle (Saale)
Deutschland
DEE02
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
+49 345 514-1529
+49 345 514-1115

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Hohenmölsen will am östlichen Rand des Stadtgebietes das
Jugend- und Freizeitzentrum Sternentor Hohenmölsen neu errichten und in Betrieb nehmen. Beabsichtigt ist nun zunächst die konkrete Planung des Neubaus. Zu diesem Zweck plant der Stadt Hohenmölsen nun die Beauftragung von Dienstleistungen
die Tragwerksplanung gemäß § 51HOAI.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Projekt soll mit dem Umzug der Nutzer der heutigen Einrichtung am Wasserturm in das neue Objekt 2027 abgeschlossen werden. Die aktuelle Jugendeinrichtung ist örtlich, raum-technisch und von der Bausubstanz her stark limitiert, der Platz wird mittelfristig für andere Zwecke benötigt. Gleichzeitig soll ein bestehender städtebaulicher Missstand am Sternentor (früheres Freibad) beseitigt und das Areal stadtplanerisch neu geordnet werden (vgl. Anlage Bebauungsplan). Das neu zu schaffende Gebäude soll anziehen, gleichzeitig funktional wie schön sein, über eine
lange Zeit eine hohe Aufenthaltsqualität und einen hohen praktischen Nutzwert bieten und sich durch geringe Unterhalts- und Folgekosten auszeichnen. Die Besonderheit des Neubauvorhabens liegt darin, dass es nicht in traditioneller Art und Weise geplant und
errichtet werden soll, sondern unter dem Ansatz des zirkulären, nachhaltigen Bauens.
Dabei sollen für den Neubau bereits genutzte Betonelemente, die aus dem partiellen Rückbau eines Wohngebäudes in Hohenmölsen gewonnen wurden, wiederverwendet werden. Mit dem Rückbau ist eine spezialisierte Rückbaufirma für den bauteilorientierten Rückbau und der Teilrückbaumaßnahme beauftragt worden. Das Rückbauobjekt dient dabei als sogenanntes "Spendergebäude" für die (Wieder-)Neubaumaßnahme Jugendzentrum Sternentor. Das Projekt geht damit auf die regionalen und lokalen Besonderheiten ein und greift auf lokal vorhandene Materialien zurück, indem Betonplattenbauteile alter Hohenmölsener Gebäude für das neue
Sternentor neu zusammengefügt werden sollen. Die Besonderheit des Bauvorhabens liegt darin, die vorhandenen Plattenbauelemente in das neue Objekt zu integrieren. Die Qualität des Gebäudes soll sich nicht von einem klassischen Neubau unterscheiden. Insbesondere sind die Verbindung der Plattenelemente herausfordernd. Die Gebäudegeometrie wurde entsprechend den Nutzerwünschen erarbeitet. Diese wurden in verschiedenen Workshops und Veranstaltungen herausgearbeitet. Die entwickelte Gebäudestruktur, -Maße und das Raumkonzept können als gegeben angesehen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hohenmölsen
Deutschland
DEE08

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft.
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Der Auftraggeber macht die Teilnehmer am Vergabeverfahren darauf aufmerksam, dass er sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens zwecks Vorbereitung des Projekts durch geeignete Fachleute hat beraten lassen, die ggfs. an dem Vergabeverfahren als Bewerber/Bieter teilnehmen werden. Eine Wettbewerbsverzerrung droht durch diese Vorbefassung jedoch nicht, weil den Teilnehmern in diesem Vergabeverfahren sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die im Vorfeld dem/den Projektanten zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt ebenso für sämtliche Arbeitsergebnisse des/der Projektanten.

Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Klimaschutz

Das Projekt geht auf die regionalen und lokalen Besonderheiten ein und greift auf lokal vorhandene Materialien zurück, indem Betonplattenbauteile alter entsprechend zurückgebauter
hohenmölsener Gebäude für das neue Jugendzentrum Sternentor neu zusammengefügt werden sollen. Die Besonderheit des Bauvorhabens liegt
darin, dass vorhandene Plattenbauelemente in das neue Objekt integriert werden müssen. Die Qualität des Gebäudes soll sich nicht von einem klassischen Neubau unterscheiden. Insbesondere die Verbindung der Plattenelemente sind herausfordernd. Sowohl statische als auch
brandschutztechnische Nachweise müssen erbracht werden. Das Gebäude muss auf den Standard gemäß Wärmeschutzverordnung gebracht haben.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL57BM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt
der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die
zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§
160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung ( Anlage D03) nachzuweisen.
3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu
etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung
über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der
Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, §
21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen
der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §
89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

wenn 1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung
einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat

wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.

bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.

wenn über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

wenn der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

wenn das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 mit Leistungen im Bereich der Tragwerksplanung mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen entsprechend Honorarzone II nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, 52 Abs. 2 HOAI 2021.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zum vorgesehenen Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter unter Angabe von: Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

Mindestanforderung: Für die als Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter vorgesehene Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt bzw. Ingenieur nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht zu erbringen.

Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren verfügen sowie bauvorlageberechtigt sein. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.

Der stellvertretenden Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzleistungen Planung:
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen.

Mindestanforderung: Es ist mindesten eine vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:

-Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes (KG 300 und 400) mind. 500.000 EUR (brutto).
-Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
-Das Referenzobjekt muss eine Bruttogrundfläche von mindestens 250 m² umfassen.
- Bei den Referenzen müssen Stahlbetonfertigteile als tragenden Bauelemente verwendet worden sein.
- Die Referenzleistung muss nach dem 01.01.2022 abgeschlossen sein (Abschluss der letzten Leistungsphase).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzleistung Planung und Ausführung:
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen

Mindestanforderung: Es ist mindesten eine vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:
- Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes (KG 300 und 400) mind. 500.000 EUR (brutto).
- Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
- Das Referenzobjekt muss eine Bruttogrundfläche von mindestens 250 m² umfassen.
- Bei den Referenzen müssen Stahlbetonfertigteile als tragenden Bauelemente verwendet worden sein.
- Die Referenzleistung muss nach dem 01.01.2008 abgeschlossen sein (Abschluss der letzten Leistungsphase).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung