Die Stadt Hohenmölsen will am östlichen Rand des Stadtgebietes dasJugend- und Freizeitzentrum Sternentor Hohenmölsen neu errichten und in Betrieb nehmen. Beabsichtigt ist nun zunächst die konkrete Planung des Neubaus. Zu diesem Zweck plant der Stadt Hohenmölsen nun die Beauftragung von Dienstleistungendie Tragwerksplanung gemäß § 51HOAI.
Das Projekt soll mit dem Umzug der Nutzer der heutigen Einrichtung am Wasserturm in das neue Objekt 2027 abgeschlossen werden. Die aktuelle Jugendeinrichtung ist örtlich, raum-technisch und von der Bausubstanz her stark limitiert, der Platz wird mittelfristig für andere Zwecke benötigt. Gleichzeitig soll ein bestehender städtebaulicher Missstand am Sternentor (früheres Freibad) beseitigt und das Areal stadtplanerisch neu geordnet werden (vgl. Anlage Bebauungsplan). Das neu zu schaffende Gebäude soll anziehen, gleichzeitig funktional wie schön sein, über einelange Zeit eine hohe Aufenthaltsqualität und einen hohen praktischen Nutzwert bieten und sich durch geringe Unterhalts- und Folgekosten auszeichnen. Die Besonderheit des Neubauvorhabens liegt darin, dass es nicht in traditioneller Art und Weise geplant underrichtet werden soll, sondern unter dem Ansatz des zirkulären, nachhaltigen Bauens.Dabei sollen für den Neubau bereits genutzte Betonelemente, die aus dem partiellen Rückbau eines Wohngebäudes in Hohenmölsen gewonnen wurden, wiederverwendet werden. Mit dem Rückbau ist eine spezialisierte Rückbaufirma für den bauteilorientierten Rückbau und der Teilrückbaumaßnahme beauftragt worden. Das Rückbauobjekt dient dabei als sogenanntes "Spendergebäude" für die (Wieder-)Neubaumaßnahme Jugendzentrum Sternentor. Das Projekt geht damit auf die regionalen und lokalen Besonderheiten ein und greift auf lokal vorhandene Materialien zurück, indem Betonplattenbauteile alter Hohenmölsener Gebäude für das neueSternentor neu zusammengefügt werden sollen. Die Besonderheit des Bauvorhabens liegt darin, die vorhandenen Plattenbauelemente in das neue Objekt zu integrieren. Die Qualität des Gebäudes soll sich nicht von einem klassischen Neubau unterscheiden. Insbesondere sind die Verbindung der Plattenelemente herausfordernd. Die Gebäudegeometrie wurde entsprechend den Nutzerwünschen erarbeitet. Diese wurden in verschiedenen Workshops und Veranstaltungen herausgearbeitet. Die entwickelte Gebäudestruktur, -Maße und das Raumkonzept können als gegeben angesehen werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft.Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Der Auftraggeber macht die Teilnehmer am Vergabeverfahren darauf aufmerksam, dass er sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens zwecks Vorbereitung des Projekts durch geeignete Fachleute hat beraten lassen, die ggfs. an dem Vergabeverfahren als Bewerber/Bieter teilnehmen werden. Eine Wettbewerbsverzerrung droht durch diese Vorbefassung jedoch nicht, weil den Teilnehmern in diesem Vergabeverfahren sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die im Vorfeld dem/den Projektanten zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt ebenso für sämtliche Arbeitsergebnisse des/der Projektanten.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Das Projekt geht auf die regionalen und lokalen Besonderheiten ein und greift auf lokal vorhandene Materialien zurück, indem Betonplattenbauteile alter entsprechend zurückgebauterhohenmölsener Gebäude für das neue Jugendzentrum Sternentor neu zusammengefügt werden sollen. Die Besonderheit des Bauvorhabens liegtdarin, dass vorhandene Plattenbauelemente in das neue Objekt integriert werden müssen. Die Qualität des Gebäudes soll sich nicht von einem klassischen Neubau unterscheiden. Insbesondere die Verbindung der Plattenelemente sind herausfordernd. Sowohl statische als auchbrandschutztechnische Nachweise müssen erbracht werden. Das Gebäude muss auf den Standard gemäß Wärmeschutzverordnung gebracht haben.
Das Vergabeverfahren unterliegtder Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Diezuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWBunzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Fristzur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung ( Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegenzwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zuetwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärungüber das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne derVerordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 desLieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildungkrimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischerVereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristischeVereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildungterroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle undterroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs(Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegender Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlungfinanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oderteilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sichdie Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegenden Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von derEuropäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 299 des Strafgesetzbuchs(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299bdes Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
§ 232,232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutungunter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgabennicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oderbestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. dieöffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einerVerpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zurSozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftigeGerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzungeiner Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmenbei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltendesozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtlicheVerpflichtungen verstoßen hat
wenn das Unternehmen bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtlicheVerpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtlicheVerpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahrenoder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dieEröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich dasUnternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat.
bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn über das Vermögen desUnternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrenbeantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren derLiquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die dieIntegrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeberüber hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mitanderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisenaufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung desVergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer fürden öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung desVergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, wenigereinschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn eine Wettbewerbsverzerrungdaraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung desVergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nichtdurch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn dasUnternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früherenöffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauerndmangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zuSchadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn dasUnternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichenAuftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertraulicheInformationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlichirreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung desöffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,solche Informationen zu übermitteln.
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 mit Leistungen im Bereich der Tragwerksplanung mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen entsprechend Honorarzone II nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, 52 Abs. 2 HOAI 2021.
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
Eigenerklärung zum vorgesehenen Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter unter Angabe von: Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Mindestanforderung: Für die als Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter vorgesehene Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt bzw. Ingenieur nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht zu erbringen.
Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren verfügen sowie bauvorlageberechtigt sein. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Der stellvertretenden Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen.
Referenzleistungen Planung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen.
Mindestanforderung: Es ist mindesten eine vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:
-Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes (KG 300 und 400) mind. 500.000 EUR (brutto).-Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) -Das Referenzobjekt muss eine Bruttogrundfläche von mindestens 250 m² umfassen. - Bei den Referenzen müssen Stahlbetonfertigteile als tragenden Bauelemente verwendet worden sein. - Die Referenzleistung muss nach dem 01.01.2022 abgeschlossen sein (Abschluss der letzten Leistungsphase).
Referenzleistung Planung und Ausführung:Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen
Mindestanforderung: Es ist mindesten eine vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:- Anrechenbare Kosten des Referenzobjektes (KG 300 und 400) mind. 500.000 EUR (brutto).- Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) - Das Referenzobjekt muss eine Bruttogrundfläche von mindestens 250 m² umfassen. - Bei den Referenzen müssen Stahlbetonfertigteile als tragenden Bauelemente verwendet worden sein. - Die Referenzleistung muss nach dem 01.01.2008 abgeschlossen sein (Abschluss der letzten Leistungsphase).