2. Referenzen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen:
- Sämtliche Referenzen müssen dem Bereich der Unternehmens- und Personalberatung zuzuordnen sein.
- Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss Leistungen in der Unternehmens- und Personalberatung im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft betreffen.
- Mindestens eine Referenz muss ein Nettoauftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR aufweisen.
- Der Abschluss aller Referenzen muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein.
3. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Mitarbeitende Bereich Pflege/Gesundheitswirtschaft und kaufmännische Mitarbeitende.
4. Projektleitung
Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und stellv. Projektleitung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation
und Berufserfahrung in Jahren.
5. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.