Die Freie Hansestadt Bremen beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für den Austausch der Lüftungsanlage und den Umbau der Laborräume im Kriminaltechnischen Institut (KTI) im Polizeipräsidium Vahr zu vergeben. Ziel der Maßnahme ist es, die Laborbereiche der forensischen Chemie im Bestandsgebäude auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. Im Rahmen einer Neuausrichtung der Laboraufgaben ist daher ein Umbau der Laborräume mit zugehörigen Nutzräumen erforderlich. Die Ausstattung der labortechnischen Einrichtungen wird mit den erforderlichen Lüftungs- und medientechnischen Anschlüssen erweitert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Erneuerung der Lüftungsanlage und der Kanalführung mit Eingriffen in Brandschutz und Statik. Bauliche Veränderungen sind lediglich marginal im Inneren des Gebäudes vorgesehen. Die Fertigstellung ist derzeit bis Ende 2027 vorgesehen. Die Planung und Ausführung soll so schnell wie möglich erfolgen, da das KTI in seiner Arbeit aktuell sehr eingeschränkt ist. Die Lüftungsanlage entspricht nicht den aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen für einige Untersuchungen, so dass diese outgesourct werden müssen.Der Kostenrahmen (KG 200 - 600) der Maßnahme wird derzeit mit rund 1,7 Mio. Euro / brutto angesetzt. Bei allen Planungsüberlegungen ist, neben dem architektonischen bzw. planerischen Anspruch, die Wirtschaftlichkeit sowohl bei den Herstellungskosten als auch bei den Bauunterhaltungs- bzw. Nutzungskosten besonders zu beachten.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. Rückbauplanung;- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz);- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 5 und 7 - 8 [ALG 7 technische Gase]);- Brandschutz gem. AHO.Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Die Laborplanung erfolgt separat über einen externen Fachplaner.
- Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf (15%);- Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (40%);- Kosten- und Terminmanagement (15%).
Honorarangebot
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.