Aufgrund einer absehbaren Verzögerung in der weiteren Bearbeitung beim Auftraggeber wird die Abgabefrist verlängert.
Die Abgabefrist für die Teilnahmeanträge ist verlängert worden, da beim AG eine absehbare Verzögerung in der weiteren Bearbeitung eintreten wird. Dieser Zeitraum soll den potentiellen Bewerbern zugute kommen.