Die Stadt Bad Iburg beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses inkl. Bauhof zu vergeben.Die vorhandenen Anlagen für die Feuerwehr und den Bauhof sind abgängig und sollen durch einen Neubau auf einem gemeinsamen Grundstück ersetzt werden. Durch die gemeinsame Anlage sollen Synergien ausgelotet werden. Im Rahmen der Vorplanung ist nochmal zu prüfen, ob ein gemeinsames Gebäude oder einzelne Baukörper wirtschaftlicher sind.Ausgegangen wird derzeit von einem Bauvolumen von ca. 1.450 qm Brutto-Grundfläche für den Neubau des Feuerwehr-/Bauhofgebäudes. Die Außenflächen werden mit ca. 1.700 qm für die Feuerwehr und mit rund 1.885 qm für den Bauhof angenommen.Die Fertigstellung ist derzeit für das 1. Quartal 2028 vorgesehen. Ziel ist es, eine funktionale und nachhaltige Lösung zu erhalten, die mit Blick auf den angespannten Haushalt wirtschaftlich in den Herstellungs- und Unterhaltskosten ist.Die Kosten für den Neubau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs werden aktuell auf ca. 6,0 Mio. EUR / brutto für die Kostengruppen 200 - 700 geschätzt..Folgender Antrag der CDU-Fraktion ist im Rahmen der Planung zu berücksichtigen:"Die Verwaltung wird beauftragt, für die Planung der Feuerwehr Glane mit integriertem Bauhof einen Generalplaner zu beauftragen. Dabei ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass die Feuerwehr stand-alone sowie mit integriertem Bauhof zu planen ist. [...]"
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10);- Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11);- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz);- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 5 und 8 [ALG 6 und 7 optional], inkl. Technische Anlagen in den Außenanlagen);- Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI;- Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz gem. HOAI;- Bauphysik - Raumakustik gem. HOAI;- Brandschutz gem. AHO;- SiGeKo..Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Die Leistungen für Ingenieurbauwerke Entwässerung und Verkehrsanlagen sind optional im Leistungsumfang enthalten.Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme mit einem GU zu realisieren zu lassen. Die Leistungsphasen der Grundleistungen werden dann entsprechend reduziert.
Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf
Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Erläuterung bewerberinterner Methoden zur Termin-/Kostenplanung und -koordination bei der Dienstleistungserbringung anhand dieses Projekte
Honorarangebot
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.