Beschaffung und Implementierung eines Patientenportals zum Aufnahme- und Behandlungsmanagement
Dem Sophien- und Hufeland-Klinikum wurden Fördermittel für den Fördertatbestand 2 - Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) im Rahmen der Förderung der Digitalisierung im Krankenhausbereich - (ergänzende) Förderung von Vorhaben zur Umsetzung der Fördertatbestände nach §19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV) durch den Freistaat Thüringen bewilligt.Neben der Digitalisierung der Abläufe im Krankenhaus selbst soll auch der Kontakt mit dem Patienten durch Nutzung neuer technologischer Lösungen vereinfacht werden. Der Gesetzgeber fördert und fordert dies durch die genaue Definition von MUSS-Kriterien im Fördertatbestand 2 der KHSFV.Die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH plant im Rahmen der bewilligten Fördermittel ein Patientenportal für das Aufnahme- und Behandlungsmanagement zu beschaffen. Mit den Funktionalitäten des Patientenportals müssen zwingend und nachweislich- die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der Förderrichtlinie zum Fördertatbestand 2- die weiteren Voraussetzungen für Vorhaben gemäß Ziffer 4.2 der Förderrichtlinie erfüllt werden.
Ziel der Beschaffung ist die vollständige Umsetzung der vom Gesetzgeber genannten Muss-Kriterien im Fördertatbestand 2 in den Bereichen- Aufnahmemanagement- Behandlungsmanagementund deren bestmögliche Verzahnung mit dem vorhandenen Krankenhaus-Informations-System (KIS) Orbis der Firma Dedalus.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 50 Bewertungs-punkten im Kriterium Preis bewertet. Ausgehend vom niedrigsten Wertungspreis wird die angebotsspezifische Bewertungspunktzahl prozentual (indirekter Dreisatz) errechnet. Es wird kaufmännisch auf volle Punktwerte gerundet.
Im Leistungsverzeichnis können Anforderungspunkte erzielt werden, die der Wichtung der einzelnen Positionen unterliegen und entsprechend den Angaben summiert werden. Bei Erfüllung sämtlicher Kriterien können maximal 20 Bewertungspunkte erreicht werden. Die angebotsspezifische Bewertungspunktzahl wird prozentual errechnet. Die ermittelten Punktwerte werden kaufmännisch auf volle Zahlen gerundet.
Die Funktionalität wird durch ein festes Bewertungsgremium des Klinikums anhand der eingereichten Unterlagen, einer Bieter-präsentation und den Informationen aus den Verhandlungsrunden bewertet.Bei Erfüllung sämtlicher Kriterien können maximal 30 Bewertungspunkte erreicht werden. Die angebotsspezifische Bewertungspunktzahl wird prozentual errechnet. Die ermittelten Punktwerte werden kaufmännisch auf volle Zahlen gerundet.
Diese Vergabebekanntmachung zum Projekt SHK IT 001/2025 - Patientenportal ist eine Berichtigung zur Vergabekanntmachung 111021-2026 (Kennung des Verfahrens: aaeccf60-9d4d-4fca-8d30-373399e3ccd8)Die Berichtigung lautet: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.