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Verfahrensangaben

Objektplanungsleistungen Feuerwehr Bremke

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Gleichen
031590015015-0-40
Waldstr. 7
37130
Gleichen
Deutschland
DE91C
gemeinde@gleichen.de
+49 5592501-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
sjs Schneehain John Suchfort Rechtsanwälte PartmbB
PR200890
Düstere-Eichen-Weg 4
37073
Göttingen
Deutschland
DE91C
info@sjs-rechtsanwaelte.de
+49 551-200-002-0
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-15-3308
+49 4131-15-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-15-3308
+49 4131-15-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Gleichen plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Bremke.
Hier geht es um den Ersatz eines Bestandsbaus, der nicht mehr den baulichen Anforderungen z. B. der Feuerwehrunfallkasse entspricht, es mangelt hier u. a. am nötigen Platz für die Einsatzkräfte, auch ist die geforderte Schwarz-Weiß-Trennung nicht umsetzbar.
Der Neubau soll den Bedürfnissen einer Stützpunktfeuerwehr entsprechen und gleichzeitig die Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Bremke und Ischenrode unterstützen.
Geplant ist der Bau eines Gebäudes mit Einstellplätzen für vier Einsatzfahrzeuge und Raum für die entsprechende Ausrüstung einer Stützpunktfeuerwehr in Niedersachsen.
Weiteres Zeil ist es, durch den Neubau moderne Arbeitsbedingungen für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu schaffen.
Zum Zwecke des Neubaus wurde am südöstlichen Ortsrand der Ortschaft Bremke ein unbebautes Grundstück erworben, das durch die Lage an einer Landesstraße, die schnelle Anbindung an ein überregionales Straßennetz ermöglicht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) - siehe Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
37130
Gleichen
Deutschland
DE91C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBCMLQ0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelun-gen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzu-lässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen werden - soweit rechtlich zulässig - nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatz

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Anzahl der Arbeitskräfte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Anzahl der geplanten Unteraufträge

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen vorzulegen.
- Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz mit Baukosten (KG 200-700) von mindestens 3 Mio. EUR vorzulegen.
- Mindestens eine Referenz muss mit einem öffentlichen Referenzgeber (z. B. Kommune) als Auftraggeber erfolgreich realisiert und umgesetzt worden sein (unabhängig von den o. g. zwei vergleichbaren Referenzen)

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen.
Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Bewertung für die zweite Stufe: siehe Punktematrix Eignungswertung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und eine von einer Krankenkasse

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Es werden Berufsqualifikationen gem. § 75 VgV gefordert.

Zugelassen ist, wer nach niedersächsischem Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Es gilt § 53 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):

1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist.

2. Juristische Personen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung