Die Notstromversorgung des Deutschen Theaters in Göttingen soll erneuert werden. Im Rahmen der letzten Elektrosachverständigenprüfung wurde bemängelt, dass die Sprinklerpumpe nicht redundant vom Netz und dem Notstromdiesel versorgt wird. Da die Trafostation der Liegenschaft aus einer Mittelspannungsmasche versorgt wird, bietet eine Sprinklerschaltung keine Lösungsmöglichkeit.
Das im Bestand befindliche Notstromaggregat hat eine Leistung von 80 kVA und somit nicht ausreichend Leistung, die 75 kW Sprinklerpumpe zu versorgen. Es soll somit die NEA inkl. SV-Versorgung erneuert werden.
In diesem Zuge ist auch die NSHV-SV zu erneuern bzw. in einem neuen separaten Raum zu errichten. Die Bestandskabel der baurechtlich geforderten Verbraucher befinden sich aktuell auf der NSHV-AV und müssen verlängert und umgeschwenkt werden. Für die Anbindung der Netzersatzanlage sind neue Kabelwege zu errichten. Die neue NSHV-SV mit den Verbindungskabeln zur neuen Netzersatzanlage sowie die Umschwenkarbeiten der Bestandkabel und den Ausbau der Kabelwege sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Die Notstromversorgung des Deutschen Theaters in Göttingen soll erneuert werden (siehe oben).
Preis
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.