Da für die gesamten Leistungen lediglich ein begrenztes
Zeitfenster zur Verfügung steht und somit die einzelnen beteiligten Gewerke Hand in Hand arbeiten müssen, wurde ein Bauzeitenplan erstellt, der dem LV beigefügt ist. Die Einhaltung des Bauzeitenplanes ist für die Gesamtmaßnahme von ausschlaggebender Bedeutung. Die Leistungen des LVs umfassen die in dem anliegenden Bauzeitenplan unter dem Ressoucennamen "Bau" erfassten Bauarbeiten.
Ende der Laufzeit: siehe Bauzeitenplan.