Rahmenvertrag Facility Management nach DIN 32736 für die LOKHALLE Göttingen, dabei umfasst die Leistung in erster Linie das technische Gebäudemanagement nach DIN 32736, sowie in Teilen auch das kaufmännische und infrastrukturelle Gebäudemanagement.
- Bestandsaufnahme über sämtliche in der LOKHALLE verbauten, zu wartenden Anlagen - Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Funktionstüchtigkeit des Gebäudes LOKHALLE zu gewährleistenZu der technischen Instandhaltung zählt insbesondere:- Erhaltung sämtlicher brandschutzrelevanter Anlagen in einem vorschriftsmäßigen Zustand- Instandhaltung/Wartung der TGA & Betriebsmittel (Ausnahme: Anlagen, die in Gebäudeteilen oder im Erdreich verlegt sind)Gemeint ist die vorbeugende und störungsbedingte Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung nach DIN 31051:2019-06) der baulichen und ortsunveränderlichen technischen Anlagen und Betriebsmittel der LOKHALLE- Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen, sofern die für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind- Veranlassen der vorgeschriebenen wiederkehrenden technischen Prüfungen durch Sachkundige und Sachverständige in der Versammlungsstätte, siehe Auflistung im Anhang.- Hierzu ist bereits der TÜV-Hessen für den Zeitraum bis 2027 durch die GWG beauftragt worden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, folglich bis zum 31.10.2028 bzw. 31.10.2029, sollte der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Die maximale Laufzeit beträgt damit vier Jahre, falls keine Kündigung erfolgt.Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Preis
Qualität
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kanzlei sjs RechtsanwälteDüstere-Eichen-Weg 437073 Göttingen
Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
Unterlagen werden - soweit rechtlich zulässig - nachgefordert.
(soweit vorhanden)
Der Auftragnehmer weist mit dem Angebot das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nach und versichert, diese mindestens für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Mindestdeckungssummen pro Schadensfall betragen 5 Mio. EUR für Personenschäden2 Mio. EUR für Sachschäden200.000 EUR für Vermögensschäden.Eine Haftpflichtdeckung für Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden muss eingeschlossen sein.
Mindestanforderungen:Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Angabe der Anzahl der geplanten Unteraufträge (Formular Anlage 4 der Vergabeunterlagen
Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (EUR brutto) (Sollten die Zahlen für 2024 noch nicht vorliegen, geben Sie bitte die Werte für 2021-2023 an).