Zur Unterstützung der Bieter stellt die Vergabestelle über die Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) einen Mantelbogen zur Erstellung der Eignungserklärung (nebst beizufügender Formblätter) sowie spezifische Angebotsbögen zur Verfügung.
In dem Mantelbogen "Eignungserklärung" sowie den beizufügenden Formblättern sind die geforderten Auskünfte, Informationen, Erklärungen und Nachweise aufgeführt. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" soll den Bietern das Zusammenstellen der erforderlichen Erklärungen und Nachweise erleichtern und gleichzeitig die gewünschte Struktur der abzugebenden Unterlagen sicherstellen.
Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt. In diesem Fall muss durch den Bieter sichergestellt werden, dass alle geforderten Auskünfte, Informationen, Erklärungen und Nachweise in die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aufgenommen wurden.
(1) Angaben zum Bieter:
Die geforderten Angaben zu den beteiligten Unternehmen (Angaben zur Bieterkonstellation) sind in den Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 und in den beizufügenden Formblättern einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" und die beizufügenden Formblätter stehen auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung.
Gefordert sind Angaben zu den Kontaktdaten des Bieters (Namen od. Firmenbezeichnung und ggf. Nennung der ausführenden Niederlassung, Anschrift, vertretungsbevollmächtigter Ansprechpartner), zur Rechtsform des Unternehmens, zum Jahr der Unternehmensgründung, zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister und zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. Hierzu stellt die Vergabestelle den Bietern das Formblatt 1.1 "Angaben zum Unternehmen" zur Verfügung, das auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht. Das Formblatt ist vom Bieter als Einzelunternehmen, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend) sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen (falls zutreffend) vorzulegen.
(2) Angaben zur Bildung einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend): Erfolgt die Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten. Hierzu stellt die Vergabestelle den Bietern das Formblatt 1.2 "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" zur Verfügung, das auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
(3) Angaben zu Unteraufträgen und Eignungsleihe (falls zutreffend):
Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer nach § 36 VgV und/oder im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV (als Eignungsgeber/-verleiher) einsetzen.
Soweit der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieser Dritten beruft (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind diese unter Angabe der zu übernehmenden Auftragsteile und/oder der von diesen Unternehmen überlassenen Eignung zu benennen.
Die geforderten Angaben sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 einzutragen. Der Mantelbogen "Eignungserklärung" steht auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung.
Soweit der Bieter beabsichtigt Teile des Auftrags ohne eine entsprechende Eignungsleihe nach § 47 VgV (s. zuvor) an Unterauftragnehmer zu vergeben, ist es zur Angebotsabgabe zunächst ausreichend, wenn nur die Auftragsteile angegeben werden, die der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (s. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber in Anwendung des § 36 Abs. 1 VgV vor der Zuschlagserteilung jedenfalls eine Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, verlangen wird. Daher wird empfohlen, alle die Unterauftragsvergabe an Dritte betreffenden Angaben und Nachweise bereits mit der Abgabe des Angebots einzureichen.
Von jedem Unternehmen, das im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch genommen wird, ist mit Abgabe des Angebots eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Hierzu stellt die Vergabestelle den Bietern das "Formblatt 1.3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zur Verfügung, das auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Hinsichtlich der Eignungsanforderungen an Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, gelten die Regelungen gemäß § 47 Abs. 2 VgV.
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird in Anwendung des 47 Abs. 3 VgV für die Auftragsausführung eine gemeinsame Haftung des Bieters und des in Anspruch genommenen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, verlangt.
Weitere Angaben zu den von Unterauftragnehmer und/oder Eignungsgeber/-verleiher im Sinne des § 47 VgV vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen sind in dem Mantelbogen "Eignungserklärung" unter Abschnitt 1 aufgeführt, der auf der Vergabeplattform (s. Abschnitt 5.1.11) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung stehen.