Durchführung der Maßnahme Assistierte Ausbildung (AsA) gemäß § 74 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 74 + § 75 SGB III als be-gleitende Phase.
Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetrie-be können während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA bedarfsbezogen gefördert werden (begleitende Phase). § 57 Abs. 1 SGB III gilt ent-sprechend.