Dienstleistung über eine Maßnahme nach § 69 Abs. 4 Satz 2 NSchG i.V.m. § 13 SGB VIII (Schulpflicht in besonderen Fällen) für schulabsente Jugendliche im Sekundarbereich II in Jugendwerkstätten zuvergeben. Voraussetzung für die Angebotsabgabe für die Maßnahme ist, dass der Auftragnehmer eine vom Land anerkannte Jugendwerkstatt ist und nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds, 3 gefördert wird.
Soziale Dienstleistung durch Jugendwerkstätten
siehe Vergabeunterlagen
An 5 Orten im Landkreis Osnabrück, siehe Vergabeunterlagen
Preisangabe der Montaspauschale
Qualität nach Bewertungsmatrix
richtet sich nach dem Gesetz
digital
richtet sich nach dem Gesetzt
Nachweis über die Anerkennung als vom Land geförderte Jugendwerkstatt (Bescheid der NBank) Ansonsten siehe Vergabeunterlagen