Ökostrombelieferung der Abnahmestellen der EWG im Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029.
Gegenstand der Vergabe ist die Belieferungder Abnahmestellen (RLM+SLP) der EWG vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2029 mit Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom).
Voraussichtliche Liefermenge: Cal 28: ca. 5.408.000 kWh/JahrCal 29: ca. 7.450.000 kWh/Jahr
Toleranzband: +/- 10%
inkl. Außenstelle
Preis in ct/kWh, ermittelt am Stichtag
Auf Antrag kann bei der genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Auf § 160 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 bis 4 GWB wird verwiesen.
EWG kann den Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehler-hafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Fehlende Unterlagen sind der EWG spätestens 6 Kalendertage nach Aufforderung nachzureichen. Ein Bieter, der nachgeforderte Unterlagen nicht fristgemäß vorlegt, muss mit seinem Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
vgl. Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB
Vorzulegen ist: Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung von Steuern und Abgaben, die - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein darf.
vgl. Ausschlussgrund nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) und/oder nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z.B. Handelsregisterauszug), der - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 3 Monate sein darf.
Erklärung über den Gesamtumsatz gemäß § 45 VgV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Gj. 2023-2025)
Erklärung gem. § 46 VGV, aus der die Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte ersichtlich ist (aufgeteilt in kaufmännischer und technischer Bereich)
Angaben über die Lieferung von Ökostrom an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlosenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (3 Referenzen oder mehr).Angaben über die Anzahl der (Öko)stromlieferkunden und die jährliche (Öko)stromverkaufsmenge (§ 45 VgV).
Nachweis einer aktuellen, d.h. für das Jahr 2026 gültigen, Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme je Versicherungsfall: Personen- und Sachschäden: mindestens 10.000.000 Euro.)
Erklärung über den Umsatz durch (Öko)stromlieferungen gemäß § 45 VgV, jeweils bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre (Gj. 2023-2025)
Angaben gem. § 46 VGV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Anforderungen an die Ökostromqualität:Lieferung von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien.Zeitlich bilanzierte Lieferung und Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien.Verbot der Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms.Lieferung von Ökostrom aus Neuanlagen: mindestens 30%Nachweispflicht bzgl. Erfüllung der Anforderungen während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit.Die Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.Eigenerklärung zu Russland (entsprechend Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.