Ökostrombelieferung der BKV- Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Belieferung der Abnahmestellen der BKV- Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg mit elektr. Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027:
100% Ökostrom
Neuanlagenquote: 30%
Lieferjahr 2026: 2 Abnahmestellen (RLM) mit ca. 1.611.706 kWh Strom/Jahr
Lieferjahr 2027: 1 Abnahmestelle (RLM) mit ca. 1.108.445 kWh Strom/Jahr
Niedrigster Preis bezogen auf den Stichtag
Auf Antrag kann bei dei der genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Auf § 160 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 bis 4 GWB wird verwiesen.
Die BKV kann den Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Fehlende Unterlagen sind der BKV spätestens 6 Kalendertage nach Aufforderung nachzureichen. Ein Bieter, der nachgeforderte Unterlagen nicht fristgemäß vorlegt, muss mit seinem Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
[Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.]
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z.B. Handelsregisterauszug), der - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 3 Monate sein darf.
Erklärung über den Gesamtumsatz gemäß § 45 VgV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Gj. 2022-2024)Erklärung über den Umsatz durch (Öko)stromlieferungen gemäß § 45 VgV, jeweils bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre (Gj. 2022-2024)Angaben über die Anzahl der (Öko)stromlieferkunden und die jährliche (Öko)stromverkaufsmenge (§ 45 VgV).
Erklärung gem. § 46 VGV, aus der die Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte ersichtlich ist (aufgeteilt in kaufmännischer und technischer Bereich)
Nachweis einer aktuellen, d.h. für das Jahr 2025 gültigen, Berufshaftpflichtversicherung
Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung von Steuern und Abgaben, die - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein darf
Angaben über die Lieferung von Ökostrom an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlosenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (3 Referenzen oder mehr).
Angaben gem. § 46 VGV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Es ist eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden (gesamtschuldnerische Haftung) und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Anforderungen an die Ökostromqualität:Lieferung von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien.Zeitlich bilanzierte Lieferung und Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien.Verbot der Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms.Lieferung von Ökostrom aus Neuanlagen: mindestens 30%Nachweispflicht bzgl. Erfüllung der Anforderungen während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit.Die Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.Eigenerklärung zu Russland (entsprechend Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)kein Ausschlussgrund nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) und/oder nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWBEs gilt ausschließlich deutsches Recht.