0900_RaS_LvBS_Architektenleistungen
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragen "Räumliches Konzept" Datum: 08.10.2026 - 15:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrter Bieter,
folgenden Fragen wurde von einem Bieter gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Eignungsmatrix werden für das Kriterium "Räumliches Konzept" jeweils ein Punkt für "Offene Lernlandschaften", "Lernhaus" und "Fachräume (Chemie, Physik, Kunst oder Technik)" vergeben.

Wir bitten um Konkretisierung der Bewertungsmaßstäbe, um eine eindeutige und vergleichbare Zuordnung der Merkmale bei den Referenzprojekten zu ermöglichen.

1. Abgrenzung "Offene Lernlandschaften" und "Lernhaus"

Die beschriebenen Merkmale überschneiden sich inhaltlich, da sowohl offene Lernlandschaften als auch Lernhauskonzepte Lern-, Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche umfassen können.

Anhand welcher konkreten räumlichen, funktionalen oder organisatorischen Merkmale werden "Offene Lernlandschaften" und "Lernhaus" voneinander abgegrenzt?

Können beide Punkte für denselben räumlichen Bereich vergeben werden, sofern dieser beide Definitionen erfüllt, oder müssen hierfür unterschiedliche räumliche Strukturen nachgewiesen werden?

Welche konkreten Voraussetzungen muss ein Referenzprojekt erfüllen, um jeweils den einen Punkt für "Offene Lernlandschaften" und "Lernhaus" zu erhalten?

2. Bewertung von Fachräumen

Für das Merkmal "Fachräume" werden Räume für Chemie, Physik, Kunst oder Technik einschließlich erforderlicher Vorbereitung genannt.

Welche konkreten baulichen, technischen oder funktionalen Anforderungen muss ein Raum erfüllen, um als entsprechender Fachraum anerkannt zu werden?

Ist die tatsächliche Nutzung bzw. Zweckbestimmung als Fachunterrichtsraum ausreichend, oder werden bestimmte fachspezifische Ausstattungen und Installationen vorausgesetzt?

Müssen gesonderte Vorbereitungsräume vorhanden sein, oder genügen in den Fachraum integrierte Vorbereitungs- und Lagerbereiche?

Ist für die Vergabe des einen Punktes bereits ein Fachraum aus einer der genannten Fachrichtungen ausreichend?

Wir bitten um eine möglichst konkrete Erläuterung der Abgrenzungs- und Bewertungskriterien, damit die Referenzprojekte entsprechend den veröffentlichten Anforderungen nachvollziehbar dargestellt werden können."

Antwort: " Zur Bewertung der Referenzprojekte im Kriterium "Räumliches Konzept" erläutern wir die genannten Merkmale wie folgt:
Zu "Offene Lernlandschaften":
Der Punkt wird vergeben, wenn das Referenzprojekt offen oder teiloffen zusammenhängende Lernbereiche aufweist, die planmäßig für unterschiedliche Lern- und Arbeitsformen vorgesehen sind, beispielsweise selbstständiges Lernen, Gruppenarbeit oder differenzierten Unterricht.
Entscheidend ist, dass diese Flächen eine eigenständige Lernfunktion besitzen und dies anhand ihrer räumlichen Gestaltung und vorgesehenen Nutzung nachvollziehbar ist. Ausschließliche Verkehrsflächen, Pausenbereiche oder eine lediglich gelegentliche Nutzung eines Flures zum Lernen erfüllen das Merkmal nicht. Erschließungsflächen können dagegen berücksichtigt werden, wenn sie konzeptionell und räumlich zugleich als Lernbereiche ausgebildet sind.
Eine vollständig wandlose Gestaltung oder der Verzicht auf ergänzende geschlossene Unterrichts- und Rückzugsräume ist nicht erforderlich.
Zu "Lernhaus":
Der Punkt wird vergeben, wenn das Referenzprojekt mehrere Unterrichts- bzw. Lernräume und gemeinsam genutzte Lern-, Aufenthalts- oder Kommunikationsbereiche zu einer erkennbaren räumlichen und funktionalen Einheit zusammenfasst. Diese Einheit muss nach dem Nutzungskonzept einer zusammengehörigen Gruppe von Lernenden zugeordnet sein, beispielsweise mehreren Klassen oder einer Jahrgangsgruppe.
Kennzeichnend ist damit die Organisation einer überschaubaren Einheit innerhalb der Schule. Ein eigenständiger Baukörper ist hierfür nicht erforderlich. Auch eine als "Cluster" oder anders bezeichnete Einheit kann das Merkmal erfüllen, sofern die beschriebene räumliche und funktionale Organisation vorliegt. Die bloße Bezeichnung eines Gebäudes als "Lernhaus" genügt nicht.
Eine bestimmte Anzahl von Klassen, eine feste Flächengröße oder die Übernahme eines bestimmten kommunalen Lernhausmodells wird hierfür nicht vorausgesetzt.
Zur Abgrenzung und gemeinsamen Bewertung:
"Offene Lernlandschaften" betreffen die offene räumliche Gestaltung und Nutzung von Lernbereichen. "Lernhaus" betrifft die Zusammenfassung von Räumen und gemeinschaftlichen Bereichen zu einer räumlich und organisatorisch zusammengehörigen Einheit.
Beide Merkmale können innerhalb desselben Referenzprojekts und desselben räumlichen Bereichs erfüllt sein. In diesem Fall werden beide Punkte vergeben. Unterschiedliche oder baulich voneinander getrennte Bereiche müssen hierfür nicht nachgewiesen werden.
Beispielsweise kann ein Lernhaus mit einer offenen, regelmäßig für selbstständiges Lernen und Gruppenarbeit vorgesehenen Lernmitte beide Merkmale erfüllen. Das Vorliegen eines Lernhauses allein führt jedoch nicht automatisch zur Anerkennung einer offenen Lernlandschaft. Beide Merkmale sind in der Referenzbeschreibung jeweils nachvollziehbar darzustellen.
Zu "Fachräume für Chemie, Physik, Kunst oder Technik einschließlich erforderlicher Vorbereitung":
Als Fachraum wird ein Raum anerkannt, der nach seiner Zweckbestimmung und funktionalen Ausgestaltung für den Fachunterricht in mindestens einer der genannten Fachrichtungen vorgesehen ist.
Die fachbezogene Nutzung muss anhand der Beschreibung des Raumes und seiner Ausstattung nachvollziehbar sein. Eine bloße Raumbezeichnung oder die gelegentliche Durchführung entsprechenden Unterrichts in einem allgemeinen Klassenraum genügt nicht.
Die Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Fachrichtung und dem Unterrichtskonzept. Hinweise auf eine entsprechende Fachraumnutzung können beispielsweise sein:
bei Chemie oder Physik: Arbeitsplätze für Experimente oder Demonstrationen und die dafür vorgesehenen Medien- und Sicherheitseinrichtungen;
bei Kunst: für gestalterisches Arbeiten geeignete Arbeitsflächen sowie Möglichkeiten zur Aufbewahrung von Materialien und Schülerarbeiten;
bei Technik: geeignete Werk- oder Montagearbeitsplätze sowie Möglichkeiten zur Werkzeug- und Materialaufbewahrung.
Diese Beispiele bilden keine zusätzliche, abschließende Ausstattungsliste. Bestimmte Installationen, etwa Gasanschlüsse, Abzüge oder Maschinen, werden nicht unabhängig vom jeweiligen Fach- und Nutzungskonzept als Voraussetzung für die Punktevergabe verlangt.
Die erforderliche Vorbereitung und Aufbewahrung kann in gesonderten Räumen oder in funktional geeigneten, integrierten Bereichen erfolgen. Ein baulich abgetrennter Vorbereitungsraum ist für die Punktevergabe nicht generell erforderlich. Maßgeblich ist, dass die für die dargestellte Fachraumnutzung erforderlichen Vorbereitungs- und Lagerfunktionen nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsanforderungen gewährleistet sind.
Bereits ein Fachraum aus einer der genannten Fachrichtungen einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitung genügt für die Vergabe des einen Punktes. Mehrere Fachräume oder mehrere vertretene Fachrichtungen führen innerhalb dieses Merkmals zu keinen zusätzlichen Punkten.
Bitte beschreiben Sie die jeweils beanspruchten Merkmale im Rahmen der vorgesehenen Referenzdarstellung kurz und konkret. Soweit Pläne zu den einzureichenden Referenzunterlagen gehören, können die entsprechenden Bereiche darin kenntlich gemacht werden. Zusätzliche Nachweisformate werden durch diese Erläuterung nicht eingeführt.
Die weiteren veröffentlichten Anforderungen an die Referenzen bleiben maßgeblich.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle nplus

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Betreff: Pläne, Baubeschreibung Kosten Datum: 08.10.2026 - 06:10 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrter Bieter,
bitte beachten Sie die anliegenden Unterlagen für das BV.

Vergabestelle nplus

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RaS_Pläne_Kosten.pdf 08.10.2026 41,6 MB
Betreff: Brandschutz Datum: 08.10.2026 - 05:47 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrter Bieter,
bitte beachten Sie den anliegendes Entwurf eines Brandschutzkonzeptes für die Lupold von Bebenburg Schule.
Mit freundlichen Grüssen

Vergabestelle nplus

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Lernhaus_Brandschutzplan_VgV.pdf 08.10.2026 472,3 KB
Betreff: Bieterfrage Datum: 07.10.2026 - 04:11 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Bieter,
folgende Frage wurde gestellt:

"Guten Tag,
wir bitten um Mitteilung, ob die Erstellenden der Planung LPH 1 - 3 am weiteren Verfahren beteiligt sind."
Antwort: Das mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragte Planungsbüro ist grundsätzlich zur Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren berechtigt, sofern es sämtliche formalen und inhaltlichen Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen erfüllt. Die Vorbefassung führt nicht automatisch zu einem Ausschluss; die Vorgaben des § 7 VgV zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung sind zu beachten.

Welche Unternehmen tatsächlich einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, ist für die Vergabestelle im Vergabeportal DTVP erst nach Ablauf der Teilnahmefrist und Öffnung der Teilnahmeanträge ersichtlich. Unabhängig davon darf die Vergabestelle aufgrund der Vertraulichkeitspflicht gemäß § 5 Abs. 2 VgV im Rahmen der Beantwortung von Bieterfragen keine Auskunft darüber erteilen, ob ein bestimmtes Unternehmen einen Teilnahmeantrag eingereicht hat. Gesetzliche Informationspflichten bleiben hiervon unberührt.
Die Freischaltung eines Unternehmens im Vergabeportal lässt für sich genommen keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Teilnahme am Verfahren zu. Auch über die Identität der freigeschalteten Unternehmen werden aus Gründen der vergaberechtlich gebotenen Vertraulichkeit keine Auskünfte erteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle nplus

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