Aktuell ist das Kommunale Jobcenter Pro Arbeit - Kreis Offenbach - auf mehrere, größtenteils angemietete Standorte im Kreis Offenbach verteilt. Dies erschwert sowohl interne Abläufe als auch den Zugang für Bürgerinnen und Bürger.Eine Machbarkeitsstudie, erstellt von Tractebel GmbH, untersuchte verschiedene Optionen für einen Standort und einen Neubau. In Abstimmung mit dem Verwaltungsrat der Pro Arbeit und dem Kreis Offenbach fiel die Entscheidung zugunsten eines Neubaus im Gewerbegebiet Nord, Baugebiet 74 (Vélizystraße/Gottlieb-Daimler-Straße) in Dietzenbach.Mit dem geplanten Neubau soll nicht nur ein funktionales Verwaltungsgebäude realisiert werden, sondern ein zukunftsorientierter Ort des sozialen Miteinanders und der öffentlichen Verantwortung. Angestrebt wird eine neue Qualität öffentlicher Architektur - geprägt von Offenheit, Zugänglichkeit, Nachhaltigkeit und einer Arbeitsumgebung, die Menschen stärkt und Zusammenarbeit fördert. Die Gestaltung von Raum, Freiraum und Atmosphäre ist dabei Ausdruck einer modernen Verwaltungskultur, die sich an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ebenso orientiert wie an ihrer Wirkung in den Stadtraum.Durch einen einphasigen, interdisziplinären Realisierungswettbewerb soll demnächst eine qualitativ hochwertige Lösung für den Standort und den Neubau gefunden werden. Das Wettbewerbsergebnis dient als Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Schaffung des Baurechts.Die Durchführung des Realisierungswettbewerbs und die Wettbewerbsunterlagen - Teil A und Teil B - sind durch den Verwaltungsrat der Pro Arbeit beschlossen worden. Versehentlich sind im Anschluss die der Beschlussfassung zugrunde gelegten Wettbewerbsunterlagen (mit der Bezeichnung "Entwurf 21.05.2025") bis Anfang September im Internetauftritt des Kreises Offenbach sichtbar gewesen. Vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt der Hinweis, dass in diesem Verfahren ausschließlich die dieser Bekanntmachung beigefügten Wettbewerbsunterlagen - Teil A und Teil B - maßgeblich sind, die wiederum im Sinne der Transparenz und Gleichbehandlung hiermit allen Beteiligten in der aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt werden.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und Landschaftsarchitektur.Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb im anonymen Verfahren mit vorangestelltem Bewerbungsverfahren nach § 3 (3) RPW 2013 ausgelobt und wird in deutscher Sprache durchgeführt. Im Anschluss an den dem Vergabeverfahren gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 vorgeschalteten Wettbewerb erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß § 74 VgV.Der Auslober beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbs, hochbauliche sowie freiraumplanerische Leistungen gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts und den Anforderungen des Auslobers zu vergeben. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in diesem Fall im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preistragenden. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind alle Preistragende, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:- § 34 HOAI 2021 "Gebäude und Innenräume" mit den Leistungsphasen 1-9, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5;- § 39 HOAI 2021 "Freianlagen" mit den Leistungsphasen 1-9, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5.Dies giltsoweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,soweit kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Das Preisgericht bewertet die Qualität der vorgelegten Anforderungen. Der folgende Bewertungsrahmen wird vorgelegt:
- Architektonische, städtebauliche, freiräumliche Qualität- Funktionalität- Technische Realisierbarkeit- energetisches Konzept- Nachhaltigkeitsansatz- Ansatz zur nachhaltigen Wirtschaftlichkeit - Qualität der Erschließung
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien stellt keine Rangfolge dar.
Gemäss Auslobung
TEILNEHMENDEVon dem Auslober wird eine Teilnehmendenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt. 10 Teilnehmende werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
GESETZTE TEILNEHMER-BÜROSZur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von dem Auslober folgende Teilnehmende (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:AHM Architekten, Berlin | Pfrommer + Roeder Freie Landschaftsarchitekten BDLA, IFLA, StuttgartBieling Architekten, Kassel | Mann Landschaftsarchitektur, FuldaCarsten Roth Architekten in Zusammenarbeit mit Elisabeth Endres Hausladen, Hamburg | Mertins Landschaftsarchitektur, Hamburgmotorplan Architekten BDA, Mannheim | RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, BonnNybo Architekten, Hamburg | Kemming Landschaftsarchitektur, Münster
- Ende der Bewerbungsfrist: 12.11.2025, 11:59- Versand der Auslobungsunterlagen: vsl. 28.11.2025- Einsendeschluss für schriftliche Rückfragen: vsl. 09.12.2025- Rückfragenkolloquium / Preisgerichtsvorbesprechung: vsl. KW51 - Abgabe der Planunterlagen: vsl. 13.02.2026- Abgabe der Modelle: vsl. 27.02.2026- Sitzung des Preisgerichts: vsl. 26.03.2026- Veröffentlichung der Entwürfe / Öffentliche Ausstellung: vsl. KW16
ANFORDERUNGEN AN DIE WETTBEWERBSTEILNAHMETeilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architektinnen / Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten sowie Bewerbergemeinschaften aus diesen beiden Berufsgruppen. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist zwingend erforderlich, sofern ein Einzelbewerber nicht beide Qualifikationen nachweisen kann. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:- zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin / Architekt bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin / Architekt bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt, nach § 2 NArchtG (auswärtige Architektin / auswärtiger Architekt bzw. auswärtige Landschaftarchitektin / auswärtiger Landschaftsarchitekt) besitzen und ihren Geschäfts- bzw. Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem EWR-Staaten haben;- zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin / Architekt bzw. Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,- die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreterin / der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und die in der Wettbewerbsarbeit tätige Verfasserin / der tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden.
TEILNAHMEHINDERNISWer am Tage der Auslobung bei einem teilnehmenden Büro angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiterin / Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Von der Teilnahme an Wettbewerben sind ebenfalls Personen ausgeschlossen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
BEWERBUNGSVERFAHREN UND AUSWAHL DER TEILNEHMENDENGemäss Teil A der Auslobung
EIGNUNGSNACHWEISE IM RAHMEN DES VERHANDLUNGSVERFAHRENS Gemäss Teil A der Auslobung