VO: | VgV | Vergabeart: | Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Teilnehmer des Realisierungswettbewerbs ProArbeit,
folgende Fragen wurden von Teilnehmern gestellt:
"1-
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist laut Ausschreibung zwingend erforderlich. Gilt das auch für die eventuelle Beauftragung? Oder kann der Architekt den Landschaftsarchitekten dann als Nachunternehmer beauftragen, weil Beide keine Bewerbergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden wollen?
2-
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Verfahren folgende Fragen:
Wird jeweils ein eigener Vertrag zwischen Auftraggeber und Architekt bzw. Auftraggeber und Landschaftsarchitekt geschlossen?
Kann das Büro für Landschaftsarchitektur als Nachunternehmer gebunden werden?
Vielen Dank!"
Antwort:
Nach Rücksprache mit dem Bauherren wird folgende Formulierung für das Verfahren wirksam: "Im Rahmen des nachgelagerten VgV-Verfahrens bilden diese Mitglieder eine Bietergemeinschaft, deren Mitglieder getrennt beauftragt werden (können), eine gesamtschuldnerische Haftung wird nicht gefordert."
Mit freundlichen Grüssen
Vergabestelle nplus
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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