Fahrradleasing 2026 - Landkreis Aurich
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Der TV-Fahrradleasing schafft die Grundlage dafür, dass die Beschäftigten künftig einen Teil ihres monatlichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln können. Der Landkreis Aurich möchte seinen Beschäftigten und Beamten daher die Möglichkeit des Fahrradleasings eröffnen; das Angebot ist für die Mitarbeitenden des Landkreises Aurich freiwillig. Die Mitarbeitenden versteuern den geldwerten Vorteil monatlich mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises. Die Gehaltsumwandlung ist lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 37 EstG); es sind außerdem keine anteiligen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs/eBikes (Motorunterstüt-zung bis 25 km/h).
Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält als Punktewert den Wert 10, die doppelte Summe erhält als Punktewert den Wert 0. Alle anderen Angebote werden interpoliert nach der Formel: Punktewert = -10 / (niedrigste Kosten) * Kosten + 20Angebote mit negativem Ergebnis (mehr als die doppelte Summe) erhalten den Punktewert 0. Es erfolgt diese Berechnung pro Kriterium a. - d und der oben angegebenen %-Gewichtung. Die Summe der erreichten Punktwerte wird mit 50 % gewichtet und gehen mit diesem Wert in die Vergabeentscheidung ein. Die Positionen a. - d. innerhalb der Preiswertung sind:a. Leasingfaktor mit einer Gewichtung von 55 %b. %-Satz Rücknahme nach 36-monatigen Einzel-Leasingvertrag mit einer Gewichtung von 15 %c. Vollkaskoversicherung monatliche Versicherungsrate mit einer Gewichtung von 15 %d. Basis-Service-Paket monatliche Servicekosten mit einer Gewichtung von 15 %
Von den Bieterunternehmen wird mit der Angebotsabgabe ein schriftliches Dienstleistungskonzept gefordert, das die angebotene Lösung des Unternehmens zu den Leistungsanforderungen enthält. Dabei ist eine tabellarische Ausführung zu den Unterpositionen in Anlage 3, Spalte 2 in Stichworten hinreichend.Die Darstellungen werden mit 1, 5 oder 7 Punkten bewertet.
Es wird zu den Anforderungen gem. der Kriterien Anlage 3 erklärt, dass das Kriterium erfüllt wird: 1 PunktEs wird zu den Anforderungen gem. der Kriterien Anlage 3 ein unter-nehmenstypischer Prozess vorgestellt, wie das Kriterium erfüllt wird: 5 PunkteEs wird zu den Anforderungen gem. der Kriterien Anlage 3 ein unter-nehmenstypischer Prozess vorgestellt, wie das Kriterium erfüllt wird und dieser Prozess ist zertifiziert oder durch Referenzprojekte bestä-tigt: 7 Punkte
Die Darstellung des Servicekonzeptes mittels Anlage 3 wird Vertragsanlage und muss dann so in der Vertragsphase realisiert werden.
Die Summe der Punktwertungen pro Bieterunternehmen wird gegenüber den anderen Zuschlagskriterien mit 45% gewichtet.
Die Attraktivität der seitens des Landkreises Aurich angestrebten Vertragsleistung für ihre Mitarbeiten-den ist u.a. gegeben durch eine Verlässlichkeit hinsichtlich der Lieferfristen der einzelnen Fahrräder inkl. Individualisierung/Umrüstung. Diese werden wie folgt bewertet:
Lieferung/Abholung des Fahrrades nach Abschluss des Bestellvorgangs (Mitarbeitende/Landkreis Aurich) innerhalb von 14 Tagen: 7 Punkte
Lieferung/Abholung des Fahrrades nach Abschluss des Bestellvorgangs (Mitarbeitende/Landkreis Aurich) innerhalb von 4 Wochen: 5 Punkte
Lieferung/Abholung des Fahrrades nach Abschluss des Bestellvorgangs (Mitarbeitende/Landkreis Aurich) innerhalb von 2 Monaten oder später: 1 Punkt
Die 7 Punkte werden für die Zuschlagswertung mit 10 Punkten bewertet. Davon ausgehend wird die Punktwertung 1 Punkt mit 0 Punkten bewertet. Die Wertung 5 Punkte wird interpoliert eingeordnet. Die so erreichte Punktwertung pro Bieterunternehmen wird gegenüber den anderen Zuschlagskriterien mit 5% gewichtet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Siehe § 160 III GWB- unverzüglich gegenüber der Vergabekammer nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabekammer, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;siehe § 135 II GWB- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsabschluss
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Nachweise und Erklärungen zur Eignung können nachgefordert werden