Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bündelt als Dachverband die Expertise von 16 Verbraucherzentralen und mehr als 30 verbraucherpolitischen Verbänden - darunter über 2.000 Organisationen und sieben Millionen Einzelmitglieder - für einen starken Schutz der Verbrau-cher:innen in Deutschland.
Es soll ein SRM System (oder alternativ ein CRM System mit Schwerpunkt auf Stakeholdermanagement und Verknüpfung mit einer Politik-Monitoring-Plattform) für die strategische politische Kommunikation angeschafft werden. Hiermit soll einer Kernaufgabe des vzbv erfüllt und die Positionierung des vzbv als Expertenorganisation weiter gefördert sowie die teamübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden.
Eine vollständige Beschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Hierfür sollen SRM/CRM (Stakeholder-Relationship-Management / Customer-Relationship-Management)-Funktionen, die sich schwerpunktmäßig an den Anforderungen von Lobbyarbeit orientieren zum Einsatz kommen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Verknüpfung von Inhalten aus dem SRM/CRM-System mit Inhalten aus einer Politik-Monitoring Plattform vorhanden sein.
Auf einen Blick sollen Informationen zu Stakeholdern, aber auch Themen zusammengeführt werden können. Zum Beispiel sollten Redebeiträge von Stakeholdern zusammengefasst, Gesetzge-bungsverfahren einfach verfolgt oder Aussagen von Stakeholdern auf Social Media überblickt werden. Darüber hinaus sollte es durch das System möglich sein Wortführer beziehungsweise wichtige Akteure in Meinungsbildungsprozessen zu identifizieren.
Alle Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Software (inklusive Wartung und Service) bzw. der SaaS soll für die Dauer von drei Jahren als Mindestvertragslaufzeit beschafft werden. Es besteht eine einmalige Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Seitens des AG besteht hierbei keine Verpflichtung, die Option ziehen zu müs-sen. Der AG wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der Frist dem AN seine Entscheidung schriftlich bekannt geben.
Die maximale Vertragsdauer beträgt mit allen Optionen insgesamt 4 Jahre.
Es wird der Gesamtpreis aus dem Preisblatt Anlage 3 gewertet. Siehe Wertungsmatrix Anlage 6.
Kontakt- und Adressmanagement 15%Projektmanagement 10%Politikmonitoring 15%Technische Anforderungen einschl. Datenschutz 15%Präsentation der wichtigsten Funktionen per Videokonferenz 5%
Alle Details in den Vergabeunterlagen.
Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen.
Erste Phase: Erstellung & Abgabe des AngebotsZweite Phase: Präsentation der Software.
Wir bitten Sie uns die wichtigsten Funktionen (siehe Anlage 8) im Rahmen einer kurzen Videokonferenz von max. einer Stunde praktisch darzustellen. Die Videokonferenz findet, innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist statt.
Es gelten die gesetzlichen Fristen gem. § 74 GWB
digital
Es werden nur nicht wertungsrelevante Informationen nachgefordert gem. § 56 VgV
Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB
Zwei Referenzen: Auflistung erbrachter Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind mit Angaben zur Art der ausgeführten Arbeiten, Leistungszeit und Auftraggeber.
Bescheinigungen und/oder Zertifikate amtlicher Qualitätskontrollinstitute / -dienststellen (ISO/IEC 27001 oder nach ISO 27001 aktuelle Version) und Vereinigungen: Der Dienst ist nach DIN ISO/IEC 27001 oder nach ISO 27001 in der aktuellen Version zertifiziert
Bereitstellung eines Systems, das folgende Komponenten bietet: SRM/CRM Funktionalitäten mit Schwerpunkt auf Stakeholdermanagement, Projektmanagement-Funktionalitäten, politische und sonstige Adressdaten (importiert oder systemimmanent) und eine Verknüpfung zu einer Politikmonitoring-Plattform
Möglichkeit des Datenimport und -export per Excel (Daten Import aus csv Quellen und Excel Import / Export nach Feld Matching)Projekt-, System- und Supportsprache ist deutsch in Wort- und Schriftform
Die Plattform/Webseite muss als cloudbasiertes Software as a Service-Modell zur Verfügung gestellt werden (SaaS).
Die DSGVO Konformität des Systems wird vorausgesetzt
Es gibt eine End-to-End Verschlüsselung (Transport und Rest)
Förmliche Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. (Formular Anlage 5 ist beigefügt)