Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde eingereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Fragen zu den ausgeschriebenen Hobelbänken:
Erfüllt:
- Plattenstärke 65 mm (LV: mind. 65 mm)
- Arbeitshöhe 900 mm
- Fußgestell aus Buche, verzapft, Schwingen über je 2 Gewindestangen verschraubt
- Bankhaken 200 mm mit Stahl-Spannfeder (10-60)
Abweichungen:
- Plattenmaß 1700 x 640 mm statt ca. 1600 x 600 mm
- Hinterzange mit Alu-Kastenführung (nachstellbares Führungsprisma) statt
Stahlkastenführung; Holzklotz mit 5 statt 4 Bankhakenlöchern
- Fußrahmen 70 x 70 mm statt ca. 75 x 60 mm
- Kipplade mit Innenmaß 1500 x 370 x 200 mm statt Außenmaß 1250 x 500 x 250 mm
- Spannstock 300 x 25 mm ist bei uns nicht im Programm
Darf mit diesen o.g. Abweichungen angeboten werden? Kann die Kipplade
z.B. im abweichenden Format angeboten werden oder müssen wir hier
einen Sonderbau für Sie planen? Soll die Platte im Sondermaß geplant
werden oder passt das o.g. Plattenmaß auch?
Mit freundlichen Grüßen
Auf die Bieterfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der Raumgrößen ist das Plattenmaß gemäß dem LV 1600 x 600 mm zwingend einzuhalten inkl. eingefahrener Hinterzange.
Die Stahlkastenführung ist ebenso wie vorgegeben erforderlich.
Der Holzklotz kann auch mit 5 Bankhakenlöchern ausgeführt werden.
Die Kipplade mit einem Außenmaß von 1250 x 500 x 250 mm ist gemäß Vorgaben LV umzusetzen.
Die Spannstockgröße kann variieren.
Ein Fußrahmen mit 70 x 70 mm statt ca. 75 x 60 mm ist im Rahmen der Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde eingereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Ausschreibung ist gem. VOB - Bauvorhaben - ausgeschrieben.
Auf Seite 10 Ihres Leistungsverzeichnisses sind dementsprechend auch für Bauvorhaben übliche Sicherheitsregelungen (5% des Gesamtumsatzes etc.) angegeben.
Wir sind kein Bauunternehmen, sondern fungieren als Lieferant/Dienstleister, daher sind solche Rückgabe- und Sicherheitsregelungen nicht üblich für uns und würden von uns nicht akzeptiert werden.
Sind diese Regelungen zwingend als Vertragsbestandteil zu sehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Auf die Bieterfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die unter B im LV aufgeführten zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen sind
zwingender Vertragsbestandteil.
Mit freudlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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