Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Verbrauchsmaterialien für den Reinigungsdienst an Schul- und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Rottal-Inn
Der Landkreis Rottal-Inn beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die kostenstellenbezogene Belieferung mit Reinigungsartikeln, Hygienepapieren, Besen, Bürsten, Reinigungsmitteln, Abfallsäcken, Müllbeuteln sowie Waschraum- und Toilettenartikeln auszuschreiben. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt vier Jahre und beginnt am 01.04.2026. Der Landkreis Rottal-Inn ist für verschiedene Schulen und Liegenschaften in Pfarrkirchen, Eggenfelden und Simbach am Inn zuständig, welche im Rahmen dieser Vereinbarung regelmäßig beliefert werden sollen.
Preis
Qualität (Umweltzertifikat)
Überprüfungsstelle: Vergabekammer SüdbayernInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.