Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde eingereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie geben in der AB Trockenbau-Wände/Trockenbaudecke unter 3. Dämmung vor, dass die Rohdichte des verwendeten Mineralfaserdämmstoffes mind. 50kg/m3 (Wände) bzw. 30kg/m3 (Decken) betragen muss.
Können auch Standard-Dämmstoffe angeboten werden, wenn die geforderten Schall- und Brandschutzanforderungen der Wände gem. Herstellerangabe eingehalten werden? Dies würde auch eine deutliche Preisreduktion nach sich ziehen.
Auf die Bieterfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Für die Trockenbaudecken gibt es keine explizite Vorgabe zur Rohdichte der Dämmung. Hier gilt unter Punkt 3 in der "AB Trockenbau-Decken":
"Rohdichte: nach Vorgabe Systemhersteller zur Erreichung der Brandschutzanforderungen, kalkulatorisch ist auszugehen von mind. 30 kg/m3."
Es entfällt der entsprechende Satz in der "AB Trockenbau-Wände":
"Rohdichte: mind. 50 kg/m3 falls nicht in den jeweiligen Positionen noch eine andere Vorgabe der Rohdichte vorgegeben wird."
und wird ersetzt durch den Satz:
"Rohdichte: nach Vorgabe Systemhersteller zur Erreichung der Schall- und Brandschutzanforderungen."
Es können damit auch Dämmstoffe mit niedrigerer Rohdichte angeboten werden, wenn die geforderten Schall- und Brandschutzanforderungen der Wände gem. Herstellerangabe eingehalten werden.
Die Anpassung wird im Auftrags-LV enthalten sein, dass die Firma erhält, welche den Zuschlag für diese Vergabe erhalten wird.
Es wird kein Änderungspaket zu dieser Änderung erstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dateianhänge:
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