| VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Folgende Frage wird beantwortet:
Frage: Wäre es grundsätzlich möglich, zunächst alle Mitarbeiter obligatorisch zur bKV anzumelden und den Mitarbeitern anschließend ein Wahlrecht einzuräumen, sich wieder abzumelden? Oder muss bereits die erstmalige Anmeldung freiwillig erfolgen?
Antwort: Das von Ihnen angesprochene Kriterium ist von uns gewählt worden, weil wir als öffentliche Arbeitgeberin nicht über die Daten der Mitarbeitenden verfügen und diese an Dritte weitergeben können, ohne die ausdrückliche Zustimmung jeder bei uns beschäftigten Person einzuholen. Grundsätzlich sollen alle (bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise Mitarbeitende, die sich in der Probezeit befinden) Mitarbeitenden angemeldet werden und an der bKV teilnehmen, müssen aber mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sein und dies VOR der Weitergabe bestätigen.
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Nachricht:
Folgende Frage wird beantwortet:
Frage: Übernehmen Sie als Kommune den Beitrag für die betriebliche Krankenversicherung oder zahlen sie "nur" einen Zuschuss 25EUR an ihre Mitarbeitenden und diese müssen den Beitrag dann selber bezahlen?
Antwort: Die betriebliche Krankenversicherung soll von uns als Arbeitgeberin abgeschlossen und der Beitrag von maximal 25 EUR soll demnach von uns getragen werden. Falls eine Versicherung anbieten sollte, dass der monatlich von uns gezahlte Betrag von 25 EUR bei Bedarf durch individuelle Zahlungen der Mitarbeitenden "aufgestockt" werden kann, wäre das für uns grundsätzlich in Ordnung, hier müssten aber sicher ein paar Fragen geklärt werden.
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Nachricht:
Auf folgende Fragen wird geantwortet:
Frage 1: Muss den Mitarbeitern, die sich für die bKV entscheiden, auch ein individuelles Abmelderecht eingeräumt werden? D.h., muss den Mitarbeitern zwingend auch die Möglichkeit eingeräumt werden, nach einer gewissen Zeit (auch wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht) die bKV zu beenden?
Antwort 1: Wie in der Ausschreibung erwähnt, ist die Teilnahme an der bKV gänzlich freiwillig. Sollte eine beschäftigte Person also nach einer gewissen Zeit nicht mehr teilnehmen wollen, muss jederzeit eine Abmeldung möglich sein. Nicht gewünscht ist selbstverständlich ein ständiges An- und Abmelden der Beschäftigten. Eine dies verhindernde Regelung wird ggfs. Bestandteil einer Vereinbarung zwischen uns als Arbeitgeberin und den Mitarbeitenden.
Frage 2: Erhalten die Mitarbeiter, die sich gegen die betriebliche Krankenversicherung entscheiden, andere Sozialleistungen in Höhe des Beitrags der bKV, also z. B. wertgleiche Gutscheine, Zuschüsse zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen usw. ?
Antwort 2: Nein, derzeit ist nichts dergleichen vorgesehen. Daher gehen wir auch von einer breiten Teilnahme aus, können diese aber eben nicht garantieren.
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