Der Konzessionsgeber hat die Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien nochmals überprüft. Im Ergebnis wurde entschieden, das bisherige Zuschlagskriterium "Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadtgebiet" nicht weiter als wertungsrelevantes Zuschlagskriterium auszugestalten.Hintergrund ist, dass die Förderbestimmungen auf eine wirtschaftliche und sachgerechte Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen im Rahmen der Gesamtplanung abzielen. Maßgeblich ist dabei nicht allein der Umfang der vorgesehenen Mitnutzung, sondern insbesondere, ob vorhandene Infrastrukturen dort berücksichtigt werden, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.Dieser Gesichtspunkt wird künftig durch ein mit dem Angebot einzureichendes Konzept zur Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen abgebildet. Das Konzept dient der Erläuterung und Plausibilisierung der Netzplanung sowie der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und ermöglicht zugleich die Nachvollziehbarkeit der zugrunde gelegten Ausbauentscheidung.
Die Zuschlagskriterien werden daher wie folgt angepasst:
Wirtschaftlichkeitslücke: 75 % (75 Punkte)Ausbau- und Mittelabflussplanung: 20 % (20 Punkte)Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 5 % (5 Punkte)
Die Vergabeunterlagen wurden entsprechend angepasst und in aktualisierter Fassung auf der Vergabeplattform bereitgestellt.Da die Änderung Auswirkungen auf die Angebotsbearbeitung haben kann, wird die Angebotsfrist bis zum 16.09.2026, (10:00 Uhr) verlängert.Für die Angebotsabgabe sind ausschließlich die geänderten Vergabeunterlagen maßgeblich.Im Übrigen bleiben die Vergabeunterlagen unverändert.
Folgende Dokumente wurden angepasst/hinzugefügt:- A_Rahmenbedingungen- B_Leistungsbeschreibung- Anlage B5 Kommunalgrenze Spangenberg (Shape)- F.1_Anschreiben zum Angebot