Der Rahmenplan sieht für den Baukörper des Stadtteilhauses eine zum Platz geöffnete U-Form vor, die einen halböffentlichen Platz, als Übergang zum Gebäude aufspannt. Um den Quartiersplatz durch eine starke Raumkante besser zu fassen und dem Stadtteilhaus eine starke Präsenz am Platz zu verleihen, wird eine durchgehende Gebäudefassade mit einer großzügigen, zweigeschossigen Eingangsgeste zu einem innenliegenden Atrium vorgesehen, welches als halböffentliche Zone bespielt werden kann und als Foyer dient. Die klare städtebauliche Figur wird in der Grundrissstruktur fortgesetzt. Der Skelettbau sieht eine größtmögliche Flexibilität und Nutzungsoffenheit vor, damit das Haus sämtlichen Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht wird. Um das zentrale öffentliche Atrium gliedern sich die unterschiedlichen Nutzungen. Technik- und Nebenräume werden am Atrium in einem Kern zusammengefasst, sodass die Fassade freigestaltet werden kann. Die offene, umlaufende Fassade betont somit die Öffentlichkeit des Gebäudes im Stadtkern und unterstreicht den einladenden Charakter des Stadtteilhauses.
Das Gebäude ist als Holzskelettbau konzipiert, um den Nutzenden eine größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen und zukünftige Veränderungen an Raumbedarfe einfach umsetzbar zu machen. Das Grundgerüst besteht aus Massivholzstützen, sowie Haupt- und Nebenträgern aus Brettschichtholz und eine Brettsperrholzdecke.
Die gerasterte Fassade mit vorgehängten Elementen macht die Flexibilität, Modularität und Einfachheit der Gebäudestruktur ablesbar. Durch den Einsatz von recycelten Materialien aus dem abzubrechenden Gebäudebestand verankert sich das Stadtteilhaus im Quartier und besticht durch seine besondere ortsverbundene Identität. Die zurückzubauenden Gebäude mit Mauerwerksfassaden sollen teilweise recycelt werden, um die Geschichte des Ortes weiterleben zu lassen und den Einsatz von grauer Energie zu minimieren. Aus den Bestandsfassaden werden vor dem Abriss großflächige Mauerwerkselemente herausgeschnitten, zwischengelagert und später als vorgehängte Elemente in der Fassade wiederverbaut. Der Bodenbelag kann ebenfalls über Zuschläge aus dem Bestandsklinker ergänzt werden, wodurch eine einzigartige Ästhetik durch recycelte Baustoffe entsteht.
Grundlage für die anstehende Planung ist das Ergebnis eines hochbaulichen Wettbewerbs.
Eine umfassendere Beschreibung der Maßnahme ist der Anlage Anschreiben zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Rückfragen, die in der Zeit zwischen dem 22.12.2025 und dem 02.01.2026 erst wieder ab dem 05.01.2026 bearbeitet werden.
Die Honorarangebote werden nach folgender Berechnungsmethode bewertet:
Das günstigste Angebot wird mit 21 Punkten und ein Angebot ab der doppelten Summe des günstigsten Angebots mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen ermittelt.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost.
Das zu beauftragende Leistungsbild umfasst:
- Leistungsphasen 1-3 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI;
- Leistungsphasen 4-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphase 8 Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen als optionale Besondere Leistung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Weitere Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.