In Trägerschaft des Erzbistums Hamburg werden, verteilt über das Hamburger Stadtgebiet, insgesamt 15 Schulen betrieben und aktuell im Rahmen des Schulentwicklungsplanes zukunftsweisend entwickelt.
Am Standort der Katholischen Sophienschule in Hamburg Barmbek-Süd, Elsastraße 46, wird nach Abbruch des baufälligen Bestandsschulgebäudes bis zum Jahresende 2025 ein Schulgebäude neu errichtet. Der dreigeschossige Bau mit Teilunterkellerung ergänzt das am Standort befindliche denkmalgeschützte Ensemble aus der Katholischen Kirche Sankt Sophien und dem Dominikanerkloster Sankt Johannis.
Der Neubau mit rd. 4.050 m² Nutzfläche ist zugeschnitten auf einendreizügigen Grundschulbetrieb mit zweizügiger Vorschule für insgesamt rd. 350 Schulkinder. In das Erdgeschoss des Neubaus integriert wird die Kindertagesstätte Sankt Sophien mit 4 Gruppen und ca. 80 Kindern. Der schulisch genutzte Teil des Erdgeschosses wird von dem zentral zwischen Kirche und Schule gelegenen Schulhof über ein großzügiges Foyer mit einer offenen Treppenanlage sowie über ein weiteres Treppenhaus mit Aufzugsanlage erschlossen. Im Erdgeschoss befinden sich die Mensa mit Küchenbereich und die Aula. EineEinfeldsporthalle, Umkleiden sowie Lager- und Technikräumen liegen im Untergeschoss. Die Klassenräume, die ergänzenden pädagogische Räume und Gemeinschaftsflächen sowie derVerwaltungsbereich verteilen sich auf die beiden Obergeschosse. Sämtliche Räume dienen sowohl dem Schulbetrieb als auch der Ganztagsbetreuung der Schulkinder. Diemultifunktionale Nutzung der Räume soll sich auch in der Ausstattung widerspiegeln. Diese soll neben der Ermöglichung eines zeitgemäßen Unterrichts vor allem eine hohe ganztägigeAufenthaltsqualität für die Kinder und das pädagogische Personal bieten. Um den Anforderungen des neuen, an dem Raumangebot des Neubaus ausgerichtetenpädagogischen Konzeptes im Ganztagsbetrieb gerecht zu werden, ist die Schulausstattung in weiten Teilen zu erneuern. Für den Vorschulbereich und den Verwaltungstrakt sowie dieBibliothek steht bereits neuwertiges Mobiliar zur Verfügung. Das Ausstattungspaket für die Raumfolgen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie für Sonderräume und Gemeinschaftsflächen wieMensa, Aula, Lesetreppe und Sporthalle soll in diesem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Auftraggeber ist das Erzbistum Hamburg als Schulträger derSophienschule. Die Architektenplanung sowie die Planung und Ausschreibung der Ausstattungen erfolgte durch Bieling Architekten, Hamburg. Die angebotenen Serien sollenüber einen Zeitraum von 5 Jahren produziert worden sein und sich in der Praxis bewährt haben. Außerdem soll eine Nachkaufgarantie von 10 Jahren, beginnend mit der Zahlung derSchlussrechnung, gewährleistet sein. Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und dessen Anlagen. Das Gesamtvolumen der Lieferleistung wird auf rd.netto 85.000 EUR zzgl. USt. geschätzt. Die formelle Auftragserteilung kann erst nach Vorliegen des Zuwendungsbescheids erfolgen. Lieferort ist die Elsastraße 45, 22083Hamburg. Mit der Ausführung der Lieferleistung ist im Q1 2026 zu beginnen. Die Lieferleistung einschließlich Transport innerhalb des Gebäudes sowie Montage und gebrauchsfertigeAufstellung nach Plan bzw. Anweisung an Ort und Stelle ist bis zum Ende Q1 2026 fertigzustellen. Eine Abnahme erfolgt im gelieferten und gebrauchsfertig montierten Zustand.
Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Eigenerklärung über über die Bereitschaft eines Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung über die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall.
Personenschäden: mind. 2,0 Mio. EuroSonstige Schäden: mind. 1,0 Mio. Euro
Nachweis von zwei Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:
- Lieferleistung von Möbeln im Wert von mind. 85.000 Euro (netto), KG 610 und- Lieferleistung abgeschlossen in den vergangenen 3 Jahren (Stichtag 01.01.2023)