Bemusterung / Mustertestgestellung Lose Schulmöblierung:
Im Rahmen des offenen Vergabeverfahrens ist durch die Bieter eine Bemusterung/Mustertestgestellung der angebotenen losen Möblierungen/Materialien vorzulegen. Mit der Abgabe eines Angebotes verpflichtet sich der Bieter auf Abforderung entsprechende Mustermobiliar sowie Materialmuster zur Testung und Bewertung für mindestens fünf Arbeitstage zur Verfügung zu stellen. Mit der Abgabe eines Angebotes Vordruck 13 der Vergabeunterlagen mit Angaben zu angebotenen Positionen jeweils auszufüllen und einzureichen. Die Bemusterung/Mustertestgestellung ist Bestandteil der qualitativen Angebotswertung. Sie muss dem Angebot und dem Endprodukt am Verwendungsort entsprechen.
Es werden nur Bieter zur Bemusterung aufgefordert, die alle Mindestanforderungen erfüllen und im Rahmen der Angebotsauswertung im vorläufigen Ranking der wirtschaftlichsten Angebote die Positionen 1 und 2 erreicht haben. Der AG behält sich vor ggf. auch Bieter zur Testgestellung aufzufordern, die auf den weiteren Positionen im Ranking folgen.
Zusammen mit dem Mustermobiliar sind dem AG kostenfrei mögliche Farbfächer bzw. mögliche Farbpaletten anschaulich dazulegen, bspw. durch Musterplatten (Maße ca. 30 x 20 cm).
Mustermobiliar/Materialmuster sind nach Aufforderung durch den AG mit einer Vorlaufzeit von 10 Werktagen an eine Adresse innerhalb Hamburgs zu liefern, im Gebäude zu vertragen bis zum dem Raum, in dem die Bemusterung stattfindet, und nach Durchführung der Bemusterung wieder abzuholen. Sämtliche Kosten für die Bemusterung trägt der Bieter. Es liegt in der Verantwortung des Bieters die entsprechenden Mustermöbel und Materialmuster zum Abruf bereit zu halten. Der konkrete, die Anlieferung betreffende Termin, wird dem Bieter rechtzeitig bekanntgegeben. Erfolgt keine rechtzeitige Anlieferung wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Die qualitative Bewertung der Bemusterung erfolgt anhand der Bewertungsmatrix mit Punkteskala. Subjektive oder nicht bekanntgemachte Aspekte bleiben unberücksichtigt.
Die Qualität der Bemusterung stellt neben dem angebotenen Preis das zweite Zuschlagskriterium dar. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien wird gemäß folgender Systematik vorgenommen: Preis: 70 %, Qualität der Bemusterung: 30 %
Nach Beauftragung findet ein Abstimmungstermin zu Oberflächen, Farben und Stoffen der angebotenen Möbel statt. Hierdurch erfolgt keine Änderung der abgegebenen Preise.