Im Rahmen der 1. Dialogphase sind voraussichtlich folgende Leistungen zu erbringen:
1. Lageplan M 1:500
Als städtebaulich-freiraumplanerischer Funktions- und Rahmenplan mit der Darstellung von Baukörpern und Freiraum mit Aussagen zu:
- der städtebaulichen Struktur (Baukörper und Geschossigkeit mit Gelände- und Gebäudehöhenangaben in m ü. NHN, Darstellung der Dachaufsicht (z.B. Oberlichter, Gründach))
- der Zonierung und Gestaltung der Außenanlagen
- der Erschließung und den Verkehrsflächen inkl. Stellplätzen
mit bemaßten Angaben zu
- den Abstandsflächen
- den Zufahrtswegen
- den Aufstellflächen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen sowie Müll- und Lieferfahrzeugen
2. Grundrisse aller Geschosse M 1:200
Darstellung aller Grundrisse unter Angabe der Achsmaße mit beispielhafter Möblierung und Darstellung der Erschließung, der Versorgung und der Vernetzung einzelner Gebäudeteile sowie Anschluss an die umliegenden Freiflächen. Die Grundrisse sind mit den wesentlichen Maßketten und Raumstempeln bzw. Bezeichnung der Räume gem. Raumprogramm zu versehen. Notwendige Stellplätze innerhalb des Gebäudes sind darzustellen.
3. Schnitte M 1:200
Darstellung frei wählbarer, zum Verständnis des Konzeptes erforderlicher und den Bezug zur umgebenden Bebauung verdeutlichender Schnitte (mind. mit Darstellung aller wesentlichen Nutzungsbereiche). Sämtliche Schnitte sind mit Höhenangaben (bezogen auf NHN) und den wesentlichen Maßketten zu versehen. Bestandsbauten bzw. Bereiche hinter der Schnittlinie sind als Ansicht darzustellen.
4. Ansichten M 1:200
Ansichten sind aus allen vier Himmelsrichtungen darzustellen. Sämtliche Ansichten sind mit Höhenangaben (bezogen auf NHN) und den wesentlichen Maßketten zu versehen.
5. Fassadendetail M 1:50
Fassadenschnitt und -ansicht mit Angaben zur Materialität und Fassadensystemen zur Erläuterung und Darstellung gestalterischer und konstruktiver Gebäudeteile. Darzustellen sind:
- der Aufbau der Fassade
- die künstlerische Gestaltung der Fassade
- die Material- und Farbwahl
- energetische und technische Komponenten
- sofern zutreffend: Aussagen zur Fassadenbegrünung (inkl. Berücksichtigung des Brandschutzes)
6. Piktogramme ohne Maßstab
Einzureichen sind erläuternde Piktogramme mit Aussagen zu:
- den Realisierungsstufen / Bauabschnitten
- dem Baulogistikkonzept / Konzept für BE-Fläche(n)
- Modularität / seriellem Bauen
- dem Hochwasserschutzkonzept
- möglichen zukünftigen baulichen Erweiterungen
7. Konzeptisometrie
Zur schematischen Darstellung der Anordnung der Nutzungsbereiche über alle Geschosse mit farblicher Kennzeichnung der Nutzungsbereiche
8. Visualisierungen
Es ist eine Visualisierung als Außenraumperspektive einzureichen. Der Standort der Visualisierung ist konzeptabhängig so zu wählen, dass der Charakter bzw. die Atmosphäre der Neubebauung verdeutlicht werden. Die Visualisierung soll aus Augenhöhe erfolgen. Die umgebende Bebauung ist als Massenmodell darzustellen.
9. Flächenberechnungen
Die Flächenberechnungen sind auf den vorbereiteten Berechnungslisten gem. DIN 277 abzugeben (siehe Anlagen zum Aufgabenpapier). Die Berechnungslisten sind als xlsx-Datei einzureichen.
10. Kostenberechnung
Die Kostenberechnungen sind auf den vorbereiteten Berechnungslisten gem. DIN 276 abzugeben (siehe Anlagen zum Aufgabenpapier). Die Berechnungslisten sind als xlsx-Datei einzureichen.
11. Erläuterungsbericht
Der Erläuterungsbericht soll die Entwurfsvorstellungen erläutern und alle für eine Beurteilung maßgeblichen Hinweise zu den städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen und wirtschaftlichen Lösungen enthalten. Darüber hinaus ist das Nachhaltigkeitskonzept vorzustellen. Der Umfang des Erläuterungsberichts beträgt max. 5 DIN A4-Seiten (einseitig bedruckt, Schriftgröße 10, Arial, 1,5-facher Zeilenabstand).
Bewertungsmerkmale der 1. Dialogphase:
1. Städtebaulich-gestalterische Qualität
Bewertet wird die städtebauliche und architektonische Qualität des Entwurfs sowie dessen Einbindung in den bestehenden städtebaulichen Kontext. Im Fokus stehen die Nachvollziehbarkeit und Überzeugungskraft der Entwurfsidee, die Ausbildung einer klaren Adresse sowie die Gestaltung der unter Berücksichtigung der Anlieferung. Darüber hinaus werden die architektonische Gestaltung des Baukörpers, die Qualität der Fassaden sowie die Gestaltung der Außenanlagen und deren Übergänge zum angrenzenden öffentlichen Raum hinsichtlich ihrer gestalterischen Qualität beurteilt.
2. Funktionalität und Nutzungsqualität
Bewertet wird, inwieweit das Raumprogramm erfüllt und ein schlüssiges Nutzungskonzept entwickelt wurde. Berücksichtigt werden der Umgang mit den spezifischen Nutzungsanforderungen sowie die Flexibilität, Multifunktionalität und Anpassungsfähigkeit der Raumbereiche. Ebenso fließen die Qualität und Funktionalität der Grundrissstrukturen, die Orientierung zum öffentlichen Raum und die Gestaltung der Übergänge in die Bewertung ein. Ergänzend werden die Aufenthaltsqualität und der Nutzerkomfort - insbesondere hinsichtlich des Schallschutzes, der Tageslichtversorgung und des Raumklimas - , die Qualität der inneren und äußeren Erschließung sowie die barrierefreie Nutzbarkeit des Gebäudes beurteilt.
3. Nachhaltigkeit
Bewertet werden sowohl ökologische als auch betriebliche Aspekte des Entwurfs. Dabei wird geprüft, in welchem Umfang nachhaltige Planungs- und Bauprinzipien berücksichtigt wurden und wie sich das Bau- und Betriebskonzept hinsichtlich seiner langfristigen Nachhaltigkeit darstellt. Von besonderer Bedeutung sind der ressourceneffiziente Umgang mit Materialien, der Einsatz nachhaltiger Baustoffe sowie die Entwicklung eines energieeffizienten Baukörpers einschließlich einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Energieversorgung beziehungsweise Energiebedarfsdeckung.
4. Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
Bewertet wird, ob der Entwurf innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens (Investitionskosten) umsetzbar ist und eine wirtschaftliche Flächennutzung aufweist. Darüber hinaus werden der Lebenszyklusansatz in Planung, Bau und Betrieb sowie die Anpassungsfähigkeit des Gebäudes an zukünftige Anforderungen berücksichtigt. Ergänzend fließen die bautechnische Umsetzbarkeit sowie die Einhaltung rechtlicher und planungsrelevanter Rahmenbedingungen in die Gesamtbewertung ein.