Wärmeschutz und Energiebilanzierung & Erstellung eines Energiebedarfsausweises im ...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.08.2025
25.08.2025 14:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AWO-Psychiatriezentrum
t:05353900
38154
Königslutter am Elm
Deutschland
DE917
Germund.Gladrow@awo-apz.de
005312407772

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

D&K drost consult GmbH
HRB106860
20459
Hamburg
Deutschland
DE600
Bereich Vergabe
vergabe@drost-consult.de
+49 403609840
Weitere Auskünfte
D&K drost consult GmbH
HRB106860
20459
Hamburg
Deutschland
DE600
Bereich Vergabe
vergabe@drost-consult.de
+49 403609840
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften
Keine
30169
Hannover
Deutschland
DE929
poststelle@nlbl.niedersachsen.de
0511 76351-196

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

die AWO Niedersachsen gGmbH plant die abschnittsweise Errichtung eines neuen Gebäudeteiles und die energetische Ertüchtigung des verbleibenden Bestandsgebäudes der Klinik für Gerontopsychiatrie in mehreren Bauabschnitten bei laufendem Betrieb.
Nach der Fertigstellung besteht das Gesamtgebäude aus einem Neubau (ca. 65 % der Bruttogrundfläche) mit 5 Stationen der Gerontopsychiatrie und einem Sanierter Altbau (ca. 35% der Bestandsfläche): Büronutzungen und eine verbliebene Station.
Die Gesamt-Nutzfläche beträgt rund ca. 4 800 m², davon ca. 2 600 m² im Neubau.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bauschritt 1
- Errichtung eines Erweiterungsbaus an das Bestandsgebäude (Klinik B: vier Stationen, darunter eine geschützte Station)
- Aufnahme von drei Stationen, darunter eine neue Station
- Verlegung von zwei bestehenden Stationen aus dem Altbau in den Neubau mit komplett neu ausgestatteten Patientenzimmern und Bädern
- Ausbau einer eingeschossigen Verbindung vor dem Altbau (Klinik A)
- Nach Fertigstellung: Umzug von drei Stationen, Verbleib einer Station im Altbau.
Bauschritt 2
- Rückbau von ca. 60 % des Altbaus
- Erweiterung des Neubaus um zwei weitere Stationen in gleicher Ausbauqualität wie im 1. BA
- Nach Verlegung der letzten Station: umfassende Sanierung des verbleibenden Altbaus
Ziel des GEG-Nachweises
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sind sämtliche baulichen und gebäudetechnischen Vorgaben des GEG 2020 (jeweils gültige Fassung) zu erfüllen. Die wesentlichen Leistungen umfassen:
- Erstellung des Pflichtnachweises für den Neubau nach §§ 9-11 GEG
- Prüfung und Nachweis der Bestandsmodernisierung gemäß §§ 48-50 GEG
- Beratung zur wirtschaftlichen Umsetzung der energetischen Mindestanforderungen (§ 6 GEG) und Identifizierung von Effizienzhaus-Standards
- Integration regenerativer Energietechniken (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik, Wärmerückgewinnung) in Abstimmung mit dem strategischen Energiekonzept
- Nachweis der sommerlichen Überwärmung gemäß § 14 GEG
Baubezogene energetische Maßnahmen
Neubau
- Hochwärmedämmende Gebäudehülle entsprechend den Anforderungen für Nichtwohngebäude
- Berücksichtigung der Anlagentechnik, wie Hocheffiziente Wärmeerzeugung (z. B. reversible Wärmepumpe) oder Photovoltaik-Anlage zur Eigenstromversorgung für Gebäudetechnik sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einschließlich der Gebäudekühlung.
Sanierter Altbau
- Ermittlung und Optimierung der U-Werte vorhandener Bauteile (ggf. Nachrüstung nach § 50 GEG)
- Austausch vorhandener Fenster gem. GEG- Nachweis
- Ergänzende Dach- und Fassadendämmung gemäß § 48 GEG
- Bestandsaufnahme und energetische Bewertung der Heizungs- und Trinkwasseranlage
- Dokumentation der Umbau- und Umnutzungsmaßnahmen nach § 9 Abs. 3 GEG
Technische Beratung
- Enge Abstimmung der Kälte-, Wärme- und Wasser-Versorgung mit den Fachplanern HLKE, ELT und Fachingenieuren
- Prüfung der Förderfähigkeit (BEG, KfW, Landesprogramme)
- Variantenanalyse zur Optimierung des Energieeinsatzes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Entscheidungsvorlage für den Bauherren.
- Beratung des Bauherrn und seinen Objektplanern.
- Mitwirkung und Ausarbeitung der Antragsunterlagen zur Förderung durch das Land Niedersachen- Krankenhausförderung.
Abgrenzung der Beratungsleistung
Die GEG-Beratung beinhaltet die bauteilbezogene und gebäudetechnische Konzeption zur energetischen Zielerreichung und erfolgt in enger Abstimmung mit Objektplanern und Bauherrn. Ergebnisse und Nachweise nach § 9 GEG dienen zudem als Grundlage für Fördermittelanträge und baufachliche Stellungnahmen gegenüber den Fördermittelgebern. Die Koordination mit dem strategischen Energiekonzept erfolgt gemeinsam mit den Architekten und den Fachplanern.

Die Ausschreibung und die Vergabe der Leistungen erfolgen durch die AWO Niedersachsen gGmbH. Die Verfahrensbegleitung erfolgt durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg.

Umfang der Auftragsvergabe

35.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Vor dem Kaiserdom 10
38154
Königslutter
Deutschland
DE917

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar (max. 100 Punkte)

Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte.
Angebote, die um 100% oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die innerhalb der vorgenannten Spanne von 100% liegen, werden nach der folgenden Formel interpoliert.

Punktzahl = 100 * (2 * niedrigster Preis - angebotener Preis) / niedrigster Preis

Die Punktzahl wird auf zwei Zahlen nach dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.

Fester Wert (insgesamt)
100,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation des Büros (max. 80 Punkte)

II.1 Projektteam allgemein (max. 20 Punkte)
- Leistungsbild mit Fachingenieur/ innen besetzt: 10 Punkte
- Stellvertreterregelung sichergestellt: 10 Punkte

II.2 Anzahl erfolgreicher GEG-Nachweise in den letzten 3 Jahren (max. 30 Punkte):
- >25 GEG-Nachweise : 30 Punkte
- 15-24 GEG-Nachweise : 20 Punkte
- 7-14 GEG-Nachweise : 10 Punkte
- <7 GEG-Nachweise : 0 Punkte

II.3 Berufserfahrung verantwortlicher GEG-Fachplaner (max. 30 Punkte):
- >12 Jahre Berufserfahrung: 30 Punkte
- 7-12 Jahre Berufserfahrung: 20 Punkte
- 3-6 Jahre Berufserfahrung: 10 Punkte
- <3 Jahre Berufserfahrung: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen (max. 30 Punkte, 2 Einzelreferenzen, je Einzelreferenz 15 Punkte)

Damit Referenzprojekte in die Bewertung einfließen, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Die Referenz muss innerhalb der letzten fünf Jahre mit Abschluss der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen worden sein (Stichtag: 01.01.2020).
- Es muss sich um eine Maßnahme mit abgeschlossenem GEG-Nachweis handeln.
- Das Projekt war für einen öffentlichen Auftraggeber oder für eine öffentlich geförderte Maßnahme.
- Das Projekt muss mindestens in der Honorarzone II abgerechnet worden sein.

Fester Wert (insgesamt)
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben der Bewerber gemäß § 122 GWB ff. bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllte Angaben zum Unternehmen,
- Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen;
- Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / zur Zusammenarbeit und Angaben zur Leistungsbereitstellung im Falle einer Unterbeauftragung;
- Vordruck 1C: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes;
- Vordruck 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz;
- Vordruck 1E: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben;
- Vordruck 1F: Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket;
- Vordruck 1G: Eigenerklärung zu einer Verkürzung der Angebotsfrist;
- Vordruck 1H: Vollmacht der vertretungsberechtigten Person im Falle einer Bewerbergemeinschaft;
- Vordruck 1I: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften;
- Vordruck 2: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung und über die Erhöhung im Auftragsfall;
- Vordruck 3 II.1: Projektteam allgemein;
- Vordruck 3 II.2: Anzahl erfolgreicher GEG-Nachweise in den letzten 3 Jahren;
- Vordruck 3 II.3: Berufserfahrung verantwortlicher GEG-Fachplaner;
- Vordrucke zur Bewertung von Referenzprojekten

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9V5GPB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der
Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende PersIm Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der
Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische
Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Alle Büros, die ein Angebot fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Zuschlagskriterien zugelassen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.
Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

2 Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung und über die Erhöhung im Auftragsfall
Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,0 Mio. Euro für Personenschäden
(2-fach maximiert) und mind. 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden
(2-fach maximiert)) über die geforderten Deckungssummen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung