Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) für die "Grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus" in 07343 Wurzbach, zunächst LP 1-4, sowie LP 5-9 optional (stufenweise, ggf. abschnittsweise Beauftragung).
Der Landkreis Saale-Orla-Kreis plant die grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus. Bei der Umsetzung des Gesamtvorhabens soll auf der Grundlage einer Grobkostenschätzung (05/2025) ein Gesamtkostenrahmen von 3,5 Mio. EUR netto nicht überschritten werden.
Der Landkreis Saale-Orla-Kreis beabsichtigt, die folgenden Planungsleistung im Rahmen von VgV-Verfahren zu vergeben:- Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS), LP 1-4, optional LP 5-9,(sowie Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) jeweils LP 1-4, optional LP 5-9).Weitere für das Vorhaben erforderliche Planungs- und ggf. gutachterliche Leistungen wie z.B. Vermessungsleistungen, Fachplanung Tragwerk und Prüfstatiker, Fachplanung Brandschutz und Brandschutzprüfung, Baugrundgutachten, Fachplanung Freianlagen, Energieberatung inkl. Wärmeschutz, etc. werden unterschwellig auf der Grundlage von Planerauswahlverfahren durch den Landkreis parallel bzw. nach Abschluss der VgV-Verfahren oder zu einem späteren Zeitpunkt vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. auch bauabschnittsweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 1- 6 für das Gesamtvorhaben im Zeitraum bis 11/2026 zu erbringen und abzuschließen.Anschließend: 01-02/2027 Ausschreibung und Vergabe (1. BA), 03/2027 Baubeginn, 07/2029 Abschluss Gesamtvorhaben.
Fachplanungsleistungen gem. § 55 HOAI (HLS=AG 1-3) für die Sanierung eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" und/oder "Gesundheit/Betreuung", anrechenbare Baukosten min. 350.000 EUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2015.- Erbrachte Leistungsphasen gem. § 55 HOAI- Anrechenbare Baukosten gem. § 56 HOAI in EUR (netto)- Projektbearbeiter:in (HLS) sind auch für die zu vergebende Planungsaufgabe vorgesehen- Schulbau (ja/nein)
Einzelreferenz D - Fachplanungsleistungen gem. § 55 HOAI (HLS=ALG 1-3) beim Neubau eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppen "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" und/oder "Gesundheit/Betreuung", anrechenbare Baukosten min. 200.000 EUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2015.- Erbrachte Leistungsphasen gem. § 55 HOAI- Anrechenbare Baukosten gem. § 56 HOAI in EUR (netto)- Projektbearbeiter:in (HLS) sind auch für die zu vergebende Planungsaufgabe vorgesehen- Schulbau (ja/nein)
Honorar Fachplanung TA - HLS - incl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten
Stundensätze- Projektleiter:in - Fachingenieur:in HLS- Projektbearbeiter:in - HLS
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nachZuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.