Objektplanung für die Umgestaltung des Straßenraums in Bad Camberg
Das teilräumliche Mobilitätskonzept weist nach der Eröffnung der Umgehungsstraße B8neu eine Verkehrsreduktion für die Frankfurter Straße, Limburger Straße und Bahnhofstraße aus. Vor diesem Hintergrund strebt die Stadt Bad Camberg eine Umgestaltung des Straßenraums an.Die Frankfurter Straße (B8) weist in der aktuellen Bestandssituation deutliche Sicherheitsdefizite auf: enge Gehwege, fehlende Radwege und ein hohes Verkehrsaufkommen beeinträchtigen die Nutzer: innen. Auf Höhe des Bayrischen Hofs steigt die Straße zu einer Kuppe an, sodass der Verkehrsbereich nicht vollständig einsehbar ist. Zudem wird die Frankfurter Straße zwischen der Einmündung der Strackgasse und dem Kreuzungsbereich Limburger Straße/Bahnhofstraße von einer Stützmauer eingefasst, die den Schluchtcharakter des Straßenabschnitts verstärkt. Die Kombination aus starkem Verkehr und begrenztem Raum schränkt Fußgänger: innen ein und macht den Straßenraum insgesamt als unangenehm erfahrbar. Zudem wirkt der unregelmäßige Asphaltbelag auf Gehweg und Straße ungepflegt und trägt nicht dazu bei, die Bildung von Hitzeinseln zu vermeiden.Insgesamt erfüllt die Frankfurter Straße somit nicht mehr die heutigen Anforderungen an einen sicheren und nutzerfreundlichen Verkehrsraum. Im weiteren Verlauf wird diese zur Limburger Straße, welche ebenfalls durch enge Fußwege und breite Verkehrsbereiche für den motorisierten Individualverkehr gekennzeichnet ist. Bereiche wie die Einmündung Strackgasse sind undefiniert und stellen dadurch ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger: innen und Radfahrer: innen dar.Bei der Bahnhofstraße fallen undefinierte und überdimensionierte Verkehrsflächen im Bereich Abzweigung Emsstraße auf. Der hier querende Emsbach ist nicht erlebbar gestaltet.Durch den Bau der neuen Umgehungsstraße B8neu und der Umwidmung der Bundesstraße (aktuell B8) zu einer Stadtstraße, sollen die innerstädtische Verkehrssituation entlastet und eine Umgestaltung des Straßenraums möglich werden. Die vielfältige Nutzung der Straße soll in Zukunft für alle Verkehrsteilnehmer: innen ablesbar sein. Grundlage für die Begrünung und Verstärkung der Freiraumqualitäten der Straßenräume ist das "Gestaltungskonzept Öffentlicher Raum" des Büros foundation5+.Der Oberflächen- und Grüngestaltung werden bei dieser Planungsaufgabe ein besonders hoher Wert beigemessen. Vor diesem Hintergrund wird neben dem Leistungsbild gem. § 45 HOAI - Verkehrsanlagen - auch die Freiraumplanung vergütet. Die Hauptleistung des Auftrags bildet die Verkehrsanlagenplanung, sodass die Freiraumplanung als untergeordneter Leistungsbaustein nicht nach HOAI vergütet wird. In den Planungsphasen ist von Beginn an darauf zu achten, dass die freiraumplanerischen Schwerpunkte Berücksichtigung finden. Es ist eine integrierte Planung über alle Planungsphasen anzufertigen, die über alle Planungsphasen hinweg beide Fachdisziplinen beinhaltet. Dafür wird der freiraumplanerische Ansatz gesondert als Pauschale vergütet.Aufgrund der engen funktionalen, gestalterischen und technischen Verzahnung zwischen Straßenplanung und Freianlagenplanung wird eine interdisziplinäre Bearbeitung der Planungsaufgabe erwartet.
Bei evtl. zeitlicher Verschiebung der einzelnen Bauabschnitte infolge der Fördermittelbereitstellung.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
1. Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.Angaben siehe Bewerbungsunterlagen.Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine "objektbezogene" Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.Mindestdeckungssummen Versicherung:- 3.000.000 EUR für Personenschäden und- 1.500.000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023-2025, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen gem § 45 HOAI- jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungsgewerken min. 150.000 EUR
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023-2025, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz im Bereich Objektplanung Freianlagen gem § 39 HOAI- jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungsgewerken min. 15.000 EUR
Erklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2023 - 2025 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar: Anzahl der Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI:- mind. 2
Erklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2023 - 2025 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar: Anzahl der Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung Freiraumplanung gem. § 39 HOAI:- mind. 2
Berufszulassung Ingenieur:in (Abschlusszeugnis und Eintragung in der Ingenieurkammer)
Berufszulassung Landschaftsarchitekt (Abschlusszeugnis und Nachweis über Mitgliedschaft in der Kammer)
Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Kapazitäten sind folgende Angaben zu tätigen:- Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV- Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen)
Vorlage einer Referenzliste Objektplanung Verkehrsanlagen - wesentliche, in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen mit mind. einer Referenz Objektplanung Verkehrsanlagen der Gruppe "sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)" (Anlage 13.2 HOAI).
Ergänzende Vorlage min. einer Referenz A Verkehrsanlage gem. Anlage 13.2 HOAI, Objektliste Verkehrsanlage "sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)", anrechenbare Kosten min. 3.270.000 EUR, fertiggestellt (Abschluss LPH 8) nach dem 01.01.2018
Vorlage einer Referenzliste Objektplanung Freianlagen - wesentliche, in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen mit mind. einer Referenz Objektplanung Verkehrsanlagen der Gruppe "Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern" (Anlage 11.2 HOAI).
Ergänzende Vorlage min. einer Referenz B Freianlage gem. Anlage 11.2 HOAI, Objektliste Freianlage "Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern", anrechenbare Kosten min. 320.000 EUR, fertiggestellt (Abschluss LPH 8) nach dem 01.01.2018
Berufserfahrung des Projektteams, und zwar der verbindlich vorgesehenen Projektleiter:in / Bauoberleitung, Projektbearbeiter:innen und Bauleiter:in (örtliche Bauüberwachung).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Landschaftsarchitekt" gem. landesrechtlichen Regelungen.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.