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Verfahrensangaben

Freiraum- und verkehrsanlagenplanerischer Realisierungswettbewerb "Bahnhofsvorplat...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.02.2026
09.03.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Altenburg
16077001-0001-45
Markt 1
04600
Altenburg
Deutschland
DEG0M
Denis Anders
denis.anders@stadt-altenburg.de
493447594640

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DSK Deutsche Stadt und Grundstücksentwicklungsgesellchaft
DE 273 187 929
Am Tabakquartier 50, Büroloft 27-30
28197
Bremen
Deutschland
DE501
wettbewerbe@dsk-gmbh.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
16900334-0001-29
Jorge-Semprún-Platz 4
99423
Weimar
Deutschland
DEG05
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71222000-0
71322500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 VgV mit Teilnahmewettbewerb.
Die Auslobung hat der Architektenkammer sowie der Ingenieurkammer Thüringen vorgelegen;
diese haben die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt und registrieren den Wettbewerb nach
Durchführung der Preisgerichtsvorbesprechung. | Einsendeschluss Bewerbungen 09.03.2026 | Ausgabe der Unterlagen 17.04.2026 | Digitales Kolloquium 05.05.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 10.07.2026 | Preisgerichtssitzung 18.08.2026 | Ausstellung anschließend | Verhandlungsgespräche anschließend | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Altenburg beabsichtigt, den Bahnhofsvorplatz sowie die Wettinerstraße umzugestalten. Hierbei sollen die Fahrgassen, Geh- und Radwege, Stell- und Halteflächen sowie Grünanlagen unter denkmalschutzrechtlichen Vorgaben neugestaltet werden.
Der Bahnhofsvorplatz ist das "Einfallstor" in die Stadt. Vor dem historischen Bahnhof gelegen, öffnet er sich über die repräsentative Wettinerstraße zur Innenstadt. Der direkte Bereich vor dem Bahnhofsgebäude ist jedoch im privaten Eigentum. Die Stadt Altenburg strebt für diesen Bereich ebenfalls eine Neuplanung an. Im Rahmen des Wettbewerbs soll dieser Bereich im Sinne einer einheitlichen Platzgestaltung daher mitgeplant werden. Der Platzbereich wird durch die Straßenführung der Wettinerstraße einschließlich der Haltestellen des zentralen Verknüpfungspunktes des ÖPNV abgegrenzt. Die gegenüberliegende Seite des Platzes ist durch eine Grünanlage gekennzeichnet, deren überkommene Gestaltung ebenfalls bis in das frühe 20. Jahrhundert zurückgeht. Die Grünanlage wurde wesentlich durch den Neubau des Busbahnhofes, die Errichtung der Offenburger Allee überformt. Der Busbahnhof und der Bahnhof sowie der -vorplatz sind durch eine Unter-führung an der nördlichen Platzseite verbunden.
Die Neugestaltung soll auf Grundlage des 2023 durch die Stadt Altenburg beschlossenen Verkehrskonzepts und entsprechend der historischen und repräsentativen Bedeutung und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen. Ziel ist die Entwicklung einer zeitgemäßen, qualitativ hochwertigen, den Verkehrsbedürfnissen angepasste Platz- und Verkehrsfläche, die die Anforderungen an Barrierefreiheit und Klimaanpassung (im Sinne des Schwammstadtprinzips) berücksichtigt. Aufgabenstellung sind die Neuordnung der Fahrbahnen sowie Nebenanlagen, des ÖPNV sowie der Parkanlage und sonstigen Aufenthaltsbereichen und Optimierung der verkehrlichen Beziehungen zwischen dem Bahnhofsvorplatz, der Wettinerstraße, der Kreuzung Offenburger Allee sowie der Fußgängerüberführung (Aufzug) und dem P&R-Platz.
Die Nettoherstellungskosten der Frei- und Verkehrsanlagen (KG 500) sind auf ca. 4,6 Mio. EUR geschätzt (Stand: 01/2026).
Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zur Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2032 in Altenburg abgeschlossen sein. |||||
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtige Fachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Heike Roos, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Weimar |
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Höxter |
Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Stuttgart | Wolfram Stock, Landschaftsarchitekt, Jena |
Heinz Mazur, Landschaftsarchitekt und Verkehrsplaner, Hannover |||
Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
André Neumann, Oberbürgermeister |
Peter Müller, Vorsitz Bauausschuss |
Jörg Jablonowski, Vorsitz LaGa & Großer Teich-Ausschuss |
Denis Anders, Fachbereichsleiter Kommunale Dienstleistungen |||
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Rita Mettler, Landschaftsarchitektin, Berlin |
Dr. Uwe Frost, Verkehrsplaner, Dresden |||
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Frank Rosenfeld, Bürgermeister |
Dirk Schwerdt, Fraktion proAltenburg |
Andreas Huhn, Fraktion Die Linke |
Benno Knoth, Fraktion AfD |
Thomas Jäschke, Fraktion SPD |
Sven Simon-Wittig, Fraktion CDU |
Johannes Schäfer, Fraktion Stadtforum Altenburg |
Christine Tschorn, Fachdienstleiterin Tiefbau |||||
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 60.000 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 24.000,00 EUR
2. Preis 18.000,00 EUR
3. Preis 12.000,00 EUR
für Anerkennungen 6.000,00 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Altenburg
Deutschland
DEG0M

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Der/die 1. Preisträger:in erhält 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Angebotspreis

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Auftrags betrauten Personals

Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Auftrags betrauten Personals

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mindestens die Leistungsphasen 1-5 und optional und ggf. in Stufen bzw. abschnittsweise die Leistungsphasen 6 - 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen von Dritten zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Die Ausloberin verhandelt zunächst nur mit dem oder der ersten Preisträger:in über die Auftragsvergabe. Sollte das Preisgericht mehrere 1. Preise benennen, nehmen diese gleichberechtigt am Vergabeverfahren teil. Sollten die Verhandlungen mit dem oder der ersten Preisträger:in scheitern, etwa wenn trotz mehrerer Verhandlungsrunden das Honorarangebote nicht akzeptabel ist, die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, zentrale vertragliche Regelungen der Ausloberin nicht akzeptiert werden etc., werden alle Preisträger:innen zu Verhandlungen aufgefordert.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. | Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen in Zusammenarbeit mit Ingenieur:innen für Verkehrsanlagenplanung. Die Federführung liegt bei den Landschaftsarchitekt:innen. | Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen: 1.) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in bzw. Ingenieur:in für Verkehrsanlagenplanung berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in bzw. Ingenieur:in für Verkehrsanlagenplanung, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.. 2.) juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in und der / die Verfasser:in der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten
Anforderungen erfüllt. | Bei Bewerbungsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbungsgemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer
Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen.
Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. | Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt
in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9UMMU8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

gemäß § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB, Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 (1) GWB,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt gemäß § 6 VgV, Bezug zu Russland gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Arc.grün, Kitzingen mit PB Consult GmbH, Nürnberg |
Greenbox, Köln/Osnabrück mit INGPLAN Ingenieurgesellschaft mbH, Coesfeld |
WES LandschaftsArchitektur, Berlin mit HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH, Leipzig |
r+b Landschaftsarchitektur, Dresden mit EVTI Ingenieurbüro GmbH, Leipzig |
impuls Landschaftsarchitektur, Jena mit Setzpfandt Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Weimar

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als zwei Jahre ist (Stichtag 06.02.2024) |||
Nachweis der Qualifikation Ingenieur:in für Verkehrsanlagenplanung in Form einer Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Ingenieurkammer, die nicht älter als zwei Jahre ist (Stichtag 06.02.2024), oder die Kopie Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis, der den Ausbildungsschwerpunkt Ingenieur:in für Verkehrsanlagenplanung nachweist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, wird per Eigenerklärung erklärt, dass die Deckungssummen im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht werden.
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. |||
Berufshaftpflicht Verkehrsanlagenplaner:in:
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, wird per Eigenerklärung erklärt, dass die Deckungssummen im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht werden.
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenznachweis Landschaftsarchitekt:in:
Nachweis einer verantwortlichen Objektplanung Freianlagen im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 39 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,0 Mio. EUR netto (in der Kostengruppe 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2019, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist). |||
Referenznachweis Verkehrsanlagenplaner:in:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 47 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,0 Mio. EUR netto (in der Kostengruppe 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2019, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.). |||
Hinweis: Zum Nachweis des Vorliegens der vorgenannten Referenzen werden sowohl eigene Referenzen des teilnehmenden Büros akzeptiert als auch Referenzen, die der/die Verfassende als Verantwortliche:r in Projektleitungsposition für ein anderes Büro erbracht hat. Im letzteren Fall sind zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben auch die Kontaktdaten des anderen Büros anzugeben (Name des Büros, Name des/der Ansprechpartner:in, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) und eine schriftliche Bestätigung des Büros, dass diese Referenz verwendet werden darf.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe