Die Stadt Altenburg beabsichtigt, den Bahnhofsvorplatz sowie die Wettinerstraße umzugestalten. Hierbei sollen die Fahrgassen, Geh- und Radwege, Stell- und Halteflächen sowie Grünanlagen unter denkmalschutzrechtlichen Vorgaben neugestaltet werden.
Der Bahnhofsvorplatz ist das "Einfallstor" in die Stadt. Vor dem historischen Bahnhof gelegen, öffnet er sich über die repräsentative Wettinerstraße zur Innenstadt. Der direkte Bereich vor dem Bahnhofsgebäude ist jedoch im privaten Eigentum. Die Stadt Altenburg strebt für diesen Bereich ebenfalls eine Neuplanung an. Im Rahmen des Wettbewerbs soll dieser Bereich im Sinne einer einheitlichen Platzgestaltung daher mitgeplant werden. Der Platzbereich wird durch die Straßenführung der Wettinerstraße einschließlich der Haltestellen des zentralen Verknüpfungspunktes des ÖPNV abgegrenzt. Die gegenüberliegende Seite des Platzes ist durch eine Grünanlage gekennzeichnet, deren überkommene Gestaltung ebenfalls bis in das frühe 20. Jahrhundert zurückgeht. Die Grünanlage wurde wesentlich durch den Neubau des Busbahnhofes, die Errichtung der Offenburger Allee überformt. Der Busbahnhof und der Bahnhof sowie der -vorplatz sind durch eine Unter-führung an der nördlichen Platzseite verbunden.
Die Neugestaltung soll auf Grundlage des 2023 durch die Stadt Altenburg beschlossenen Verkehrskonzepts und entsprechend der historischen und repräsentativen Bedeutung und denkmalschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen. Ziel ist die Entwicklung einer zeitgemäßen, qualitativ hochwertigen, den Verkehrsbedürfnissen angepasste Platz- und Verkehrsfläche, die die Anforderungen an Barrierefreiheit und Klimaanpassung (im Sinne des Schwammstadtprinzips) berücksichtigt. Aufgabenstellung sind die Neuordnung der Fahrbahnen sowie Nebenanlagen, des ÖPNV sowie der Parkanlage und sonstigen Aufenthaltsbereichen und Optimierung der verkehrlichen Beziehungen zwischen dem Bahnhofsvorplatz, der Wettinerstraße, der Kreuzung Offenburger Allee sowie der Fußgängerüberführung (Aufzug) und dem P&R-Platz.
Die Nettoherstellungskosten der Frei- und Verkehrsanlagen (KG 500) sind auf ca. 4,6 Mio. EUR geschätzt (Stand: 01/2026).
Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zur Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2032 in Altenburg abgeschlossen sein. |||||
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtige Fachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Heike Roos, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Weimar |
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Höxter |
Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Stuttgart | Wolfram Stock, Landschaftsarchitekt, Jena |
Heinz Mazur, Landschaftsarchitekt und Verkehrsplaner, Hannover |||
Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
André Neumann, Oberbürgermeister |
Peter Müller, Vorsitz Bauausschuss |
Jörg Jablonowski, Vorsitz LaGa & Großer Teich-Ausschuss |
Denis Anders, Fachbereichsleiter Kommunale Dienstleistungen |||
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Rita Mettler, Landschaftsarchitektin, Berlin |
Dr. Uwe Frost, Verkehrsplaner, Dresden |||
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Frank Rosenfeld, Bürgermeister |
Dirk Schwerdt, Fraktion proAltenburg |
Andreas Huhn, Fraktion Die Linke |
Benno Knoth, Fraktion AfD |
Thomas Jäschke, Fraktion SPD |
Sven Simon-Wittig, Fraktion CDU |
Johannes Schäfer, Fraktion Stadtforum Altenburg |
Christine Tschorn, Fachdienstleiterin Tiefbau |||||
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 60.000 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 24.000,00 EUR
2. Preis 18.000,00 EUR
3. Preis 12.000,00 EUR
für Anerkennungen 6.000,00 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.