Fachplanung Tragwerk, Leistungsphasen 1-6 für den Ersatzneubau Schulsportturnhalle Grundschule "Novalis" in 07646 Schlöben.
Der Saale-Holzland-Kreis plant den Ersatzneubau einer Turnhalle als Einfeld-Sporthalle an der Grundschule "Novalis" in Schlöben, unmittelbar benachbart zum Standort der noch bestehenden Sporthalle.Eine Kostenberechnung (08/2025) geht für das Bauvorhaben von Gesamtkosten i.H.v. ca. 4,05 Mio Euro brutto aus. Dieser Kostenrahmen ist einzuhalten.
Der Saale-Holzland-Kreis beabsichtigt, die folgenden Planungsleistungen im Rahmen von VgV-Verfahren zu vergeben:- Fachplanung Tragwerk, LP 1-6,- (sowie Objektplanung Gebäude, LP 4-9 und Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-5, 8+9 (HLS und ELT), LP 1-4, optional 5-9).
Weitere für das Vorhaben erforderliche Planungs- und ggf. gutachterliche Leistungen wie z.B. Objektplanung Freianlagen, Brandschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung etc. werden unterschwellig auf der Grundlage von Planerauswahlverfahren durch den Saale-Holzland-Kreis vergeben. Die Planungsleistungen beginnen umgehend nach Abschluss des VgV-Verfahrens. Die Leistungsphasen 1-3 (Los 1) werden durch den AG als bereits erbracht bewertet.Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 4 im Zeitraum bis 06/2026 zu erbringen und abzuschließen.Anschließend: bis 08/2026 Ausführungsplanung, bis 11/2026 Ausschreibung und Vergabe, 03/2027 Baubeginn, 04/2028 Abschluss Baufertigstellung, bezugsfertig.
Ein bearbeitetes Projekt, Leistungen gem. § 51 HOAI Neubau eines Hallenbaus gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppen "Sport/Freizeit" (Turn- oder Sportgebäude, Mehrzweckhallen) oder "Kultur-/Sakralbauten" (Mehrzweckhallen), anrechenbare Baukosten min. 750.000 EUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2016.- Erbrachte Leistungsphasen gem. § 51 HOAI- Anrechenbare Baukosten gem. § 52 HOAI in EUR (netto)- Honorarzone im Sinne § 52 HOAI
Gesamthonorar für die Planungsleistungen (Fachplanung Tragwerk) - incl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten
Stundensätze:- Projektleiter:in- Projektbearbeiter:in
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nachZuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.