Im Rahmen des förmlich gem. § 142 ff BauGB festgesetzten Sanierungsgebiets "Wollepark" - Sozialer Zusammenhalt ist eines der wesentlichen Leitziele die Verbesserung der Einbindung der Wollepark-Siedlung in angrenzende Stadtteile und die Aufwertung und Einbindung des historischen Landschaftsparks auch in der Wahrnehmung der Delmenhorster Bevölkerung. Ziel ist eine einheitliche und barrierefreie Gestaltung der Parkeingänge.
Der Landschaftspark Wollepark ist Teil des Sanierungsgebiets und liegt im Norden der Stadt Delmenhorst im gleichnamigen Wohnquartier Wollepark. Die Familie Lahusen hat den Park Ende des 19. Jahrhunderts als Privatgarten anlegen lassen. Die Entwicklung des historischen Parks steht in engem Zusammenhang mit der städtebaulichen Geschichte des Nordwolle-Geländes und dem Bau großer Wohnkomplexe durch die Neue Heimat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Heute liegt der Landschaftspark inmitten der Wohnquartiere Wollepark im Westen und Norden, der Nordwolle im Osten und wird im Süden von der Eisenbahnlinie begrenzt. In Bahnhofsnähe ist der Park durch eine Unterführung an die fußläufig erreichbare Innenstadt südlich der Bahnlinie angebunden.
Der historische Landschaftspark Wollepark besitzt zwar Qualitäten, weist aber auch viele Defizite auf: unbefriedigende Aufenthaltsqualität, fehlende Wertschätzung, Nutzungskonflikte und eine geringe Wahrnehmung von außen. Die Zugänglichkeit zum Park und der barrierefreie Ausbau soll im Rahmen des Sanierungsgebiets weiter vorangetrieben werden. Die Parkzugänge "Am Wollepark" sowie am "Fabrikhof" werden aktuell umgestaltet und weitere werden folgen. Hierbei wird ein einheitlicher Gestaltungsansatz, u.a. in Bezug auf Materialität und Möblierung verfolgt.
Ziel des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des südlichen Parkeingangs des Wolleparks. Dieser in Teilen zur denkmalgeschützten Anlage des Landschaftsparks zählende Bereich stellt momentan eine Brachfläche dar und soll zu einem attraktiven, zeitgemäßen Parkeingang entwickelt werden. U. a. soll in diesem Bereich auch eine historische Fußwegebrücke über die Delme neu konzipiert werden. Neben der zentralen Freifläche entlang der Nordwollestraße zählen zum Wettbewerbsgebiet auch die weiteren Teilflächen (Wolleboulevard, rückwärtige Erschließung und Fläche Mobility-Hub) zwischen der Stedinger Straße und der Straße Am Wollepark. Im Sinne eines ganzheitlichen Gestaltungskonzeptes sollen auch die beiden nördlichen und bisher noch nicht neugestalteten Parkzugänge Schwabenstraße und Pappelhof in den Entwurf einbezogen werden. ||| Die Net-toherstellungskosten für die Objektplanung Freianlagen für alle Teilflächen zusammen sind auf ca. 1,5 Mio. EUR geschätzt (Stand 2025). |||
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Fachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Höxter;
Sabine Rabe, Landschaftsarchitektin, Hamburg;
Bianca Porath. Landschaftsarchitektin, Essen;
Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt, Hamburg;
Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Maximilian Donaubauer, Planen, Bauen, Umweltschutz, Landwirtschaft und Verkehr;
Stefan Lehmann, Stadtplanung;
Lühke Lühken, Stadtgrün und Naturschutz;
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Marek Schreckenberg, Landschaftsarchitekt, Bremen;
Thomas Dietrich, Landschaftsarchitekt, Essen;
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen (ständig anwesend):
Julika Holz, Stadtsanierung;
Dr. Gema Martínez Méndez, Klimaschutzmanagement;
Elena Böckmann, Stadtgrün |||
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 25.700,00 netto (Honorarsatz VI) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 der HOAI 2021 in der aktuell gültigen Fassung ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (netto):
1. Preis 10.280,00 EUR
2. Preis 7.710,00 EUR
3. Preis 5.140,00 EUR
für Anerkennungen 2.570,00 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.